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Stillzeit im Praxisalltag: Stillpausen, Rechte und Organisation für Therapeutinnen 2026

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Lena von CuraCareer

5. August 2026

TL;DR: Stillende Therapeutinnen haben nach MuSchG §7 Abs. 2 einen Anspruch auf Freistellung zum Stillen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung, mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Diese Stillzeit ist nach MuSchG §23 bezahlt, muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden und wird nicht auf die Ruhepausen angerechnet. Der Mutterschutz endet nicht mit der Geburt: MuSchG §12 beschränkt auch in der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten, MuSchG §5 verbietet Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr und MuSchG §6 die Sonn- und Feiertagsarbeit. Das eigentliche Problem im Praxisalltag ist nicht das Recht, sondern die Taktung: In einem 20-Minuten-Raster ist eine Stillpause nur planbar, wenn sie als fester Block im Terminkalender steht und nicht als Lücke.

Habe ich als Therapeutin in der Stillzeit Anspruch auf Stillpausen?

Ja. Nach MuSchG §7 Abs. 2 muss dein Arbeitgeber dir auf dein Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung die zum Stillen erforderliche Zeit freigeben. Der Anspruch gilt für angestellte Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen und Logopädinnen in Praxen genauso wie in Kliniken, unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Zwei Punkte werden dabei oft übersehen: Der Anspruch besteht auf Verlangen, du musst ihn also aktiv geltend machen. Und der Arbeitgeber darf dich nach MuSchG §15 Abs. 2 nicht überraschen lassen, du sollst ihm so früh wie möglich mitteilen, dass du stillst, damit er die Gefährdungsbeurteilung anpassen kann.

Ob du dabei am Kind stillst oder in der Praxis abpumpst, ändert am Anspruch nichts. Beides dient dem Stillen, und der Gesetzestext knüpft an die zum Stillen erforderliche Zeit an, nicht an eine bestimmte Methode.

Wie viel Stillzeit steht mir zu und muss ich sie nacharbeiten?

Der Mindestumfang beträgt nach MuSchG §7 Abs. 2 zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden erhöht sich der Anspruch. Nacharbeiten musst du nichts: MuSchG §23 stellt klar, dass durch die Freistellung kein Entgeltausfall entstehen darf, dass die Stillzeit nicht vor- oder nachgearbeitet werden darf und dass sie nicht auf die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz angerechnet wird. Deine gesetzliche Mittagspause bleibt also zusätzlich bestehen.

Umfang und Vergütung der Stillzeit nach MuSchG (Stand 2026)
SituationMindestumfang der FreistellungRechtsgrundlage
Regelfall während der ersten zwölf Monate nach der EntbindungZweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine StundeMuSchG §7 Abs. 2 Satz 1
Zusammenhängende Arbeitszeit von mehr als acht Stunden, Stillgelegenheit in der Nähe der Arbeitsstätte vorhandenZweimal eine Stillzeit von mindestens 45 MinutenMuSchG §7 Abs. 2 Satz 2
Zusammenhängende Arbeitszeit von mehr als acht Stunden, keine Stillgelegenheit in der Nähe der ArbeitsstätteEinmal eine Stillzeit von mindestens 90 MinutenMuSchG §7 Abs. 2 Satz 2
Arbeitszeit wird durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochenGilt nicht mehr als zusammenhängend, es bleibt beim RegelfallMuSchG §7 Abs. 2 Satz 3
Bezahlung, Nacharbeit und AnrechnungKein Entgeltausfall, kein Vor- oder Nacharbeiten, keine Anrechnung auf die RuhepausenMuSchG §23

Der Anspruch nach MuSchG §7 Abs. 2 ist auf die ersten zwölf Monate nach der Entbindung begrenzt. Wenn du danach weiterstillst, bleibt das deine Entscheidung, ein gesetzlicher Freistellungsanspruch besteht dafür aber nicht mehr. Für diesen Fall lohnt es sich, rechtzeitig eine freiwillige Regelung mit der Praxisleitung zu treffen, zum Beispiel eine dauerhaft längere Mittagspause.

Welche Mutterschutzregeln gelten in der Stillzeit weiter?

Der Mutterschutz endet nicht mit der Geburt, das wissen die wenigsten stillenden Therapeutinnen. Solange du stillst und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt hast, gelten die arbeitszeitlichen Schutzregeln des MuSchG weiter, und MuSchG §12 beschränkt zusätzlich bestimmte Tätigkeiten für stillende Frauen. Die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10 muss auch deinen Arbeitsplatz als stillende Frau abdecken, nicht nur den als schwangere Frau.

Was in der Stillzeit für Therapeutinnen weiter beschränkt bleibt
Was weiter giltRechtsgrundlageWas das im Therapiealltag heißt
Verbot der Nachtarbeit zwischen 20 und 6 UhrMuSchG §5Späte Abendtermine in der Praxis und Spätdienste in der Klinik entfallen für stillende Therapeutinnen.
Verbot der Sonn- und FeiertagsarbeitMuSchG §6Wochenenddienste entfallen, außer die stillende Frau erklärt sich ausdrücklich bereit und die weiteren Voraussetzungen des MuSchG §6 sind erfüllt.
Verbot der MehrarbeitMuSchG §4Für stillende Frauen über 18 Jahre gilt die Grenze von 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche, Überstunden zum Aufholen sind also ausgeschlossen.
Beschränkung bestimmter Tätigkeiten und Gefahrstoffe für stillende FrauenMuSchG §12Bestimmte Gefahrstoffe und körperlich stark belastende Tätigkeiten bleiben auch in der Stillzeit beschränkt. Die genaue Aufzählung steht im Gesetzestext, die Bewertung für deinen Arbeitsplatz kommt aus der Gefährdungsbeurteilung.
Verbot unverantwortbarer AlleinarbeitMuSchG §9 Abs. 4Alleine in der Praxis oder alleine im Hausbesuch ohne jederzeit erreichbare Hilfe ist für stillende Therapeutinnen unzulässig.
Möglichkeit zum Hinlegen und AusruhenMuSchG §9 Abs. 3Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du dich in Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen kannst. Das ist die Grundlage für den Raum zum Stillen oder Abpumpen.
Pflicht zur GefährdungsbeurteilungMuSchG §10Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss auch die Situation stillender Frauen abbilden, nicht nur die schwangerer Frauen.

Ein Punkt, der oft verwechselt wird: Der besondere Kündigungsschutz nach MuSchG §17 endet bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, er verlängert sich nicht dadurch, dass du weiterstillst. Wer nach der Geburt in Elternzeit geht, ist stattdessen über den Kündigungsschutz nach BEEG §18 geschützt. Stillen und Kündigungsschutz sind also zwei getrennte Themen.

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Wie baue ich die Stillpause in einen Therapie-Terminplan ein?

Der Trick ist, die Stillpause als festen Block im Terminkalender zu blocken, nicht als Lücke zwischen zwei Behandlungen. Therapiepraxen takten in 20- oder 30-Minuten-Einheiten. Eine halbe Stunde Stillzeit ist damit rechnerisch genau eine Behandlungseinheit, in der Realität aber mehr, weil Umziehen, Weg zum Raum, Aufbau und Reinigung dazukommen. Wenn die Rezeption die Pause nur als freien Slot sieht, wird sie früher oder später mit einem Akutpatienten gefüllt, und dann steht die Stillpause zur Diskussion. Ein als Termin eingetragener Block steht nicht zur Diskussion.

  • Feste Uhrzeit statt flexibler Regelung: Zwei Blöcke, die jeden Tag gleich liegen, sind für die Rezeption planbar. Eine Regelung nach Bedarf ist es nicht.
  • Block über zwei Einheiten legen: Ein 30-Minuten-Anspruch braucht im 20-Minuten-Takt praktisch zwei Slots, sonst kommst du chronisch zu spät in die nächste Behandlung.
  • Block an eine bestehende Pause legen: Wenn der Stillblock direkt an die Mittagspause grenzt, entsteht ein zusammenhängendes Zeitfenster ohne zusätzliche Wegezeiten. Die Stillzeit wird nach MuSchG §23 trotzdem nicht auf die Ruhepause angerechnet.
  • Sperrvermerk in der Praxissoftware: Der Block sollte als nicht buchbar angelegt sein, nicht als freier Termin mit Notiz.
  • Vertretungsregel für Akutfälle: Vorher klären, wer einspringt, wenn während des Blocks ein Akutpatient kommt.
  • Puffer am Tagesrand: Ein Block am Anfang oder Ende des Arbeitstages ist am leichtesten zu verschieben, wenn der Tag doch anders läuft.
  • Nach vier Wochen nachjustieren: Stillrhythmus und Terminplan verändern sich, ein fester Überprüfungstermin verhindert Dauerdiskussionen.

Welche Organisationsmodelle funktionieren im Praxisalltag wirklich?

Es gibt vier Grundmodelle für die Stillzeit im Therapiealltag: nach Hause fahren, das Kind bringen lassen, in der Praxis abpumpen oder die Arbeitszeit an die Randzeiten legen. Welches trägt, hängt fast ausschließlich von der Entfernung zwischen Wohnort und Praxis und von den Räumen ab, nicht vom guten Willen der Praxisleitung.

Organisationsmodelle für die Stillzeit in der Therapiepraxis
ModellVoraussetzungZeitbedarfHaken
Stillpause zuhauseSehr kurzer Weg zwischen Praxis und Wohnung, Betreuung des Kindes vor OrtStillzeit plus zweimal Wegezeit, deshalb praktisch nur bei wenigen Minuten Weg realistischDie Wegezeit ist nicht von MuSchG §7 Abs. 2 gedeckt, sie muss gesondert mit dem Arbeitgeber geregelt werden
Kind wird in die Praxis gebrachtZuverlässige Betreuungsperson, ruhiger und abschließbarer Raum in der PraxisReine Stillzeit ohne Wegezeit, planbar und kurzAbhängigkeit von einer zweiten Person, Verspätungen verschieben den gesamten Terminplan
Abpumpen in der PraxisGeeigneter, nicht einsehbarer und abschließbarer Raum, Steckdose, Waschgelegenheit, KühlmöglichkeitPumpzeit plus Auf- und Abbau plus Reinigung, deutlich mehr als die reine PumpzeitReinigung und Lagerung sind der eigentliche Zeitfresser, in kleinen Praxen fehlt oft der Raum
Randzeiten-ModellBereitschaft der Praxis, deine Arbeitszeit in einen kompakten Block zu legenKein zusätzlicher Zeitbedarf im Dienst, das Stillen liegt vor und nach der SchichtFunktioniert nur bei kurzen Diensten, Nachtarbeit nach 20 Uhr ist nach MuSchG §5 in der Stillzeit ausgeschlossen
Kombination aus Teilstillen und AbpumpenKind verträgt Zufütterung, Milchbildung stabilisiert sich auf den neuen RhythmusEin Block statt zwei, dadurch deutlich einfacher im TerminrasterBraucht eine Umstellungsphase, in der die Milchmenge schwanken kann

Wo kann ich in einer kleinen Therapiepraxis abpumpen?

Rechtlich brauchst du einen geeigneten Raum, in dem du dich ungestört hinlegen und ausruhen kannst: MuSchG §9 Abs. 3 verpflichtet den Arbeitgeber dazu, und die Arbeitsstättenverordnung sieht für schwangere Frauen und stillende Mütter ebenfalls die Möglichkeit vor, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen. Einen eigenen, so bezeichneten Abpumpraum kennt das Gesetz nicht, in der Praxis ist das aber die naheliegende Umsetzung. In einer kleinen Therapiepraxis ist der realistische Ort deshalb meist ein Behandlungsraum, der für den Block gesperrt und abschließbar ist. Eine Toilette ist ausdrücklich keine geeignete Lösung.

  • Raum: nicht einsehbar, abschließbar, mit Sitz- oder Liegemöglichkeit und einer Steckdose in Reichweite.
  • Hygiene: Waschgelegenheit mit Seife in der Nähe, saubere Ablagefläche für Pumpe und Zubehör, feste Reinigungsroutine für die Pumpteile.
  • Kühlung: Kühlschrank oder Kühltasche mit Kühlakkus. Für Lagerung und Haltbarkeit von Muttermilch gelten die Empfehlungen der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung, nicht das MuSchG.
  • Beschriftung: Behälter mit Datum und Uhrzeit versehen, besonders wenn ein gemeinsam genutzter Praxiskühlschrank verwendet wird.
  • Technik: Eine zweite Garnitur Pumpteile spart die Zwischenreinigung und damit die Zeit, an der die meisten Modelle scheitern.
  • Vertraulichkeit: Der Block gehört in den Terminkalender, der Grund gehört nicht in ein für Patienten einsehbares System.

Was passiert mit Hausbesuchen, wenn ich stille?

Hausbesuche sind für stillende Therapeutinnen das schwierigste Format, weil sie Wegezeiten erzeugen, die sich nicht mit einem festen Stillblock vertragen. Kommt der Hausbesuch ins Rutschen, verschiebt sich der Stillblock mit, und genau das ist bei Milchbildung und Milchstau das Problem. Dazu kommt MuSchG §9 Abs. 4: Unverantwortbare Alleinarbeit ohne jederzeit erreichbare Hilfe ist auch in der Stillzeit unzulässig. Praktisch bewährt sich, den Hausbesuchsdienst in der Stillzeit entweder ganz abzugeben oder auf einen Halbtag zu bündeln, an dem kein Stillblock liegt. Wenn Hausbesuche bleiben, gehören eine Kühltasche im Auto und ein realistischer Fahrzeitpuffer zwischen den Terminen zur Absprache dazu.

Wie spreche ich das Thema mit der Praxisleitung an?

Sag klar, dass du stillst und die Freistellung nach MuSchG §7 Abs. 2 in Anspruch nimmst, und bring einen konkreten Vorschlag für die Terminlage mit. Mehr musst du nicht offenlegen. Du musst weder erklären, wie lange du noch stillen willst, noch wie viel Milch du pumpst, noch irgendetwas zur Gesundheit deines Kindes. Die Mitteilung, dass du stillst, ist nach MuSchG §15 Abs. 2 eine Soll-Vorschrift und dient dazu, dass der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen umsetzen kann.

  • Was du sagen musst: dass du stillst, und dass du die Freistellung zum Stillen in Anspruch nimmst.
  • Was du sagen solltest, weil es dir hilft: die konkreten Uhrzeiten, das gewählte Modell und den Raumbedarf.
  • Was du nicht offenlegen musst: geplante Stilldauer, Milchmengen, medizinische Details zu dir oder zum Kind.
  • Was du schriftlich willst: die vereinbarten Blöcke im Dienstplan und das dokumentierte Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §14.
  • Wer hilft, wenn es hakt: Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei fehlender Umsetzung die zuständige Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz im Bundesland.

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Muss ich abstillen, um wieder voll arbeiten zu können?

Nein, du musst nicht abstillen, um in einer Therapiepraxis wieder voll zu arbeiten. Und genauso wenig musst du weiterstillen, um deinen Wiedereinstieg zu rechtfertigen. Die vier üblichen Wege sind Stillen in der Pause, Abpumpen in der Praxis, Teilstillen mit Zufütterung und frühes Abstillen. Alle vier sind legitime Entscheidungen, und keine davon ist die bessere. Was sie unterscheidet, ist ausschließlich der organisatorische Aufwand: Stillen in der Pause braucht kurze Wege, Abpumpen braucht einen Raum und Zeit für die Reinigung, Teilstillen braucht eine Umstellungsphase, und frühes Abstillen braucht den Zeitpunkt, an dem es für dich passt. Wenn dein Wiedereinstieg in Teilzeit erfolgt, entschärft sich die Frage ohnehin, weil kürzere Dienste oft ohne Stillblock auskommen.

Der häufigste Fehler ist nicht, das Falsche zu wählen, sondern gar nichts zu vereinbaren und zu hoffen, dass es sich im Alltag schon ergibt. In einem 20-Minuten-Takt ergibt sich nichts von selbst.
Rechtlicher und gesundheitlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche, arbeitsmedizinische oder therapeutische Beratung dar. Ob eine Tätigkeit in Schwangerschaft oder Stillzeit zulässig ist, ergibt sich verbindlich allein aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitgebers nach MuSchG §10 sowie aus der Beurteilung deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes. Dieser Artikel bereitet dieses Gespräch vor, er ersetzt es nicht. Bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Frauenärztin oder deinen Frauenarzt, bei rechtlichen Fragen an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei oder die zuständige Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Häufige Fragen

Wie viele Stillpausen stehen mir als angestellte Therapeutin zu?

Nach MuSchG §7 Abs. 2 mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, und zwar während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung (Stand 2026). Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden erhöht sich der Anspruch auf zweimal mindestens 45 Minuten, oder auf einmal mindestens 90 Minuten, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist. Eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbricht den Zusammenhang der Arbeitszeit.

Wird mir die Stillzeit vom Gehalt abgezogen?

Nein. MuSchG §23 bestimmt, dass durch die Gewährung der Freistellung zum Stillen kein Entgeltausfall entstehen darf. Die Stillzeit darf außerdem nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz angerechnet werden. Für dich als angestellte Therapeutin heißt das: Deine Mittagspause bleibt zusätzlich bestehen, und du musst keine Überstunden aufbauen, um die Stillzeit auszugleichen. Überstunden wären in der Stillzeit ohnehin durch das Mehrarbeitsverbot in MuSchG §4 begrenzt.

Darf ich in der Stillzeit Spätdienst oder Wochenenddienst machen?

Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für stillende Frauen nach MuSchG §5 unzulässig, damit entfallen späte Abendtermine in der Praxis und Spätdienste in der Klinik. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach MuSchG §6 ebenfalls grundsätzlich unzulässig, es gibt aber Ausnahmen, wenn du dich ausdrücklich bereit erklärst und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung dafür, dass diese Schutzregeln greifen, ist, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du stillst.

Muss meine Praxis mir einen Raum zum Abpumpen stellen?

Der Arbeitgeber muss nach MuSchG §9 Abs. 3 sicherstellen, dass du dich als stillende Frau in Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen kannst, und die Arbeitsstättenverordnung sieht diese Möglichkeit für stillende Mütter ebenfalls vor. Einen ausdrücklich so bezeichneten Abpumpraum kennt das Gesetz nicht. In kleinen Therapiepraxen ist die übliche Lösung ein für den Zeitblock gesperrter, abschließbarer Behandlungsraum mit Steckdose und Waschgelegenheit. Eine Toilette erfüllt die Anforderung nicht.

Wie lange gilt der Anspruch auf Stillpausen nach der Geburt?

Der Anspruch auf Freistellung zum Stillen nach MuSchG §7 Abs. 2 gilt während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung. Wenn du danach weiterstillst, besteht kein gesetzlicher Freistellungsanspruch mehr, du kannst aber eine freiwillige Regelung mit der Praxisleitung treffen, zum Beispiel eine dauerhaft verlängerte Mittagspause. Der besondere Kündigungsschutz nach MuSchG §17 ist davon unabhängig und endet vier Monate nach der Entbindung.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich stille?

Ja, sinnvollerweise so früh wie möglich. MuSchG §15 Abs. 2 sieht vor, dass eine stillende Frau ihrem Arbeitgeber mitteilen soll, dass sie stillt. Nur dann kann der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10 anpassen und die Schutzregeln umsetzen, und nur dann kannst du die Freistellung nach MuSchG §7 Abs. 2 verlangen. Details zur geplanten Stilldauer, zu Milchmengen oder zur Gesundheit deines Kindes musst du dabei nicht offenlegen.

Wie plane ich eine Stillpause in einem 20-Minuten-Takt?

Als gesperrten Block im Terminkalender, nicht als freie Lücke. Eine halbe Stunde Stillzeit entspricht im 20-Minuten-Raster praktisch zwei Behandlungseinheiten, weil Weg, Aufbau und Reinigung dazukommen. Der Block sollte in der Praxissoftware als nicht buchbar hinterlegt sein, jeden Tag zur gleichen Uhrzeit liegen und idealerweise an die Mittagspause angrenzen. Die Stillzeit wird nach MuSchG §23 trotzdem nicht auf die Ruhepause angerechnet, sie kommt also obendrauf.

Kann ich als stillende Therapeutin Hausbesuche machen?

Grundsätzlich ja, praktisch ist es das schwierigste Format. Hausbesuche erzeugen Wegezeiten, die einen festen Stillblock verschieben, und Verschiebungen sind bei Milchbildung und Milchstau das eigentliche Problem. Dazu kommt MuSchG §9 Abs. 4, wonach unverantwortbare Alleinarbeit ohne jederzeit erreichbare Hilfe auch für stillende Frauen unzulässig ist. Bewährt hat sich, Hausbesuche auf einen Halbtag ohne Stillblock zu bündeln oder sie für die Stillzeit abzugeben.

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