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Schwangerschaft als Physiotherapeutin: Mutterschutz, Beschäftigungsverbot & Rückkehr 2026

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Lena von CuraCareer

3. Juni 2026

TL;DR: Schwangere Physiotherapeutinnen haben besondere Schutzrechte: Kein Heben über 5 kg, kein langes Stehen, ggf. Beschäftigungsverbot. Viele Praxen können keinen Alternativarbeitsplatz bieten – dann greift das betriebliche Beschäftigungsverbot mit vollem Gehalt. Hier alles zu Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr in die Physiotherapie.

Mutterschutz in der Physiotherapie: Was gilt?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen – auch für Physiotherapeutinnen. Die Besonderheit in der Physio: Viele Tätigkeiten sind per Gesetz für Schwangere verboten (Heben, körperlich schwere Arbeit, Infektionsgefahr). Das führt häufig zu einem frühen Beschäftigungsverbot. Wichtig: Melde die Schwangerschaft dem Arbeitgeber sobald du sie weisst – erst dann greift der Schutz.

Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers

  • Der Arbeitgeber MUSS nach Bekanntgabe sofort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Verboten für Schwangere: Heben/Tragen über 5 kg regelmäßig, über 10 kg gelegentlich
  • Verboten: Längeres Stehen ohne Sitzmöglichkeit (ab 4h am Stück)
  • Verboten: Arbeit mit Infektionsgefahr (Patienten mit ansteckenden Erkrankungen)
  • Verboten: Nachtarbeit (20:00–06:00), Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • In der Praxis: Fast alle physiotherapeutischen Behandlungen sind betroffen

Beschäftigungsverbot: Wann greift es?

Ärztliches Beschäftigungsverbot

Dein Arzt/deine Ärztin kann ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist. Häufige Gründe in der Physiotherapie: Risikoschwangerschaft, Rückenbeschwerden, vorzeitige Wehen. Das ärztliche BV kann sofort wirken und ist unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

Betriebliches Beschäftigungsverbot

Wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Alternativarbeitsplatz anbieten kann (z. B. Rezeption, Verwaltung, Dokumentation), greift automatisch das betriebliche Beschäftigungsverbot. In kleinen Praxen (2–5 Therapeuten) ist das fast immer der Fall – es gibt schlicht keinen Alternativarbeitsplatz. Du erhältst weiterhin dein volles Gehalt (Mutterschutzlohn).

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Finanzen: Was bekommst du?

  • Während Beschäftigungsverbot: Volles Gehalt (Mutterschutzlohn = Durchschnitt der letzten 3 Monate)
  • Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt): Mutterschaftsgeld (Krankenkasse: max. 13 EUR/Tag + Arbeitgeberzuschuss = volles Nettogehalt)
  • Elternzeit: Elterngeld (65–67% des Nettogehalts, max. 1.800 EUR/Monat) oder ElterngeldPlus
  • Beispielrechnung: Physiotherapeutin, 3.200 EUR brutto, ca. 2.150 EUR netto. Elterngeld: ca. 1.400 EUR/Monat. ElterngeldPlus (Teilzeit): ca. 700 EUR + Teilzeitgehalt

Alternativarbeitsplätze: Was ist möglich?

  • Rezeption/Terminverwaltung: In größeren Praxen möglich, in kleinen oft nicht
  • Dokumentation/QM: Therapieberichte schreiben, QM-Handbuch pflegen
  • Beratung/Prävention: Ergonomie-Beratung, Präventionskurse (ohne körperliche Belastung)
  • KGG-Betreuung: Gerätetraining anleiten (ohne selbst zu heben) – je nach Gefährdungsbeurteilung
  • Teleberatung: Patientenberatung per Video – zunehmend möglich
  • Realität: In kleinen Praxen (unter 5 Therapeuten) gibt es meist keinen Alternativarbeitsplatz

Elternzeit und Rückkehr

  • Elternzeit: Max. 3 Jahre pro Kind, davon bis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag
  • Teilzeit in Elternzeit: Recht auf 15–32h/Woche (wenn Betrieb > 15 Mitarbeiter)
  • Kündigungsschutz: Ab Schwangerschaftsmeldung bis 4 Monate nach Entbindung + Elternzeit
  • Rückkehr: Anspruch auf gleichwertigen Arbeitsplatz (nicht zwingend den gleichen)
  • Fortbildungen: In der Elternzeit möglich und empfehlenswert (Manuelle Therapie, Bobath – um am Ball zu bleiben)
  • Tipp: Vereinbare vor der Elternzeit mit dem Arbeitgeber, wie die Rückkehr aussehen soll

Tipps für schwangere Physiotherapeutinnen

  • Schwangerschaft früh melden: Nur dann greift der volle Schutz
  • Gefährdungsbeurteilung einfordern: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, nicht du
  • Rechte kennen: Mutterschutzlohn = volles Gehalt, nicht Krankengeld
  • Elternzeit frühzeitig planen: 7 Wochen vor Beginn schriftlich beantragen
  • Netzwerk halten: Kontakt zum Team während Elternzeit, damit die Rückkehr leichter fällt
  • Fortbildung nutzen: Elternzeit ist eine gute Zeit für theoretische Fortbildungen (Online-Kurse)

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Fazit: Schwangerschaft ist kein Karriere-Ende

Die Physiotherapie ist einer der Berufe, in denen Schwangerschaft schnell zum Beschäftigungsverbot führt – und das ist dein gutes Recht. Du erhältst weiterhin volles Gehalt, bist vor Kündigung geschützt und hast Anspruch auf Rückkehr. Der Fachkräftemangel gibt dir zusätzliche Sicherheit: Jeder Arbeitgeber ist froh, wenn du nach der Elternzeit zurückkommst. Plane die Rückkehr früh, bleibe in Kontakt und nutze die Elternzeit für Fortbildung – dann ist die Schwangerschaft ein Karriere-Kapitel, kein Karriere-Ende.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Berufsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewaehr. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wende dich an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei oder Steuerkanzlei. CuraCareer uebernimmt keine Haftung fuer die Richtigkeit, Vollstaendigkeit oder Aktualitaet der bereitgestellten Informationen.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Physiotherapeutin ein Beschäftigungsverbot?

In den meisten Fällen ja. Physiotherapeutische Tätigkeiten beinhalten Heben, langes Stehen und körpernah Arbeiten – alles verboten laut MuSchG. Wenn die Praxis keinen Alternativarbeitsplatz bieten kann (Rezeption, Verwaltung), greift automatisch das betriebliche Beschäftigungsverbot mit vollem Gehalt.

Bekomme ich während des Beschäftigungsverbots mein volles Gehalt?

Ja. Mutterschutzlohn entspricht dem Durchschnitt deines Gehalts der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftsmeldung. Der Arbeitgeber zahlt, bekommt es aber über die U2-Umlage von der Krankenkasse erstattet. Du hast also keinen Grund für ein schlechtes Gewissen.

Wie lange darf ich in der Elternzeit maximal zu Hause bleiben?

Maximal 3 Jahre pro Kind. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden (mit Zustimmung des Arbeitgebers). Elterngeld gibt es für 12 Monate (14 Monate mit Partnermonaten) oder als ElterngeldPlus bis zu 28 Monate.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, 15–32 Stunden pro Woche (wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat). In kleineren Praxen ist der Anspruch eingeschränkt, aber die meisten Praxen stimmen freiwillig zu. ElterngeldPlus kombiniert Teilzeitgehalt + anteiliges Elterngeld. Tipp: Vereinbare ein konkretes Modell vor Beginn der Elternzeit.

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