CuraCareer
← Ratgeber|Arbeitsbedingungen11 Min. Lesezeit

Gefährdungsbeurteilung in der Therapiepraxis: Checkliste für Schwangere und Arbeitgeber

L

Lena von CuraCareer

5. August 2026

TL;DR: Jede Therapiepraxis muss nach MuSchG §10 für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, und zwar bevor überhaupt jemand schwanger ist. Sobald du deine Schwangerschaft meldest, muss der Arbeitgeber diese Beurteilung unverzüglich für deinen konkreten Arbeitsplatz nachbereiten, dokumentieren und dich informieren (MuSchG §14). Geprüft werden in der Therapiepraxis vor allem Heben und Tragen (MuSchG §11: regelmäßig mehr als 5 kg, gelegentlich mehr als 10 kg), Zwangshaltungen, ständiges Stehen, Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr (MuSchG §5), Sonn- und Feiertagsarbeit (MuSchG §6), Infektionsgefährdung nach Biostoffverordnung und ArbMedVV sowie Alleinarbeit (MuSchG §11). MuSchG §13 schreibt eine feste Reihenfolge vor: erst Arbeitsplatz umgestalten, dann Arbeitsplatz wechseln, erst dann Beschäftigungsverbot. Du hast Anspruch darauf, das dokumentierte Ergebnis zu erfahren, und kannst dich jederzeit an die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes wenden.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10 und wer muss sie machen?

Die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10 ist die schriftliche Prüfung jedes Arbeitsplatzes daraufhin, ob dort eine schwangere oder stillende Frau ohne unverantwortbare Gefährdung arbeiten könnte. Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, also die Praxisinhaberin oder die Klinik, niemals du als Therapeutin. Entscheidend und in vielen Praxen unbekannt: Diese Beurteilung ist anlassunabhängig. Sie muss für alle Arbeitsplätze vorliegen, auch wenn im Team gerade niemand schwanger ist und selbst dann, wenn nur Männer auf der Stelle arbeiten.

Die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10 läuft in zwei Stufen ab. Stufe eins ist die allgemeine, anlassunabhängige Beurteilung für jede Tätigkeit in der Praxis: Behandlungsraum, Trainingsfläche, Hausbesuch, Rezeption. Stufe zwei ist die konkrete Nachbereitung, sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet. Dann muss der Arbeitgeber unverzüglich festlegen, welche Schutzmaßnahmen für deinen Arbeitsplatz nötig sind. Solange die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt sind, darf er dich mit den gefährdenden Tätigkeiten nicht weiter beschäftigen. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung ganz, ist das ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz und kann nach MuSchG §32 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was passiert, sobald du deine Schwangerschaft in der Praxis meldest?

Sobald du deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin meldest (MuSchG §15), löst das vier Pflichten des Arbeitgebers aus: Nachbereitung der Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Information nach MuSchG §14 sowie die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach MuSchG §27. Die Meldung deiner Schwangerschaft ist formlos wirksam, schriftlich per E-Mail ist trotzdem besser, weil du damit den Zeitpunkt belegen kannst. Ab diesem Zeitpunkt greifen Mutterschutz und Kündigungsschutz, rückwirkend passiert nichts.

  • Nachbereitung: Der Arbeitgeber prüft unverzüglich, welche deiner konkreten Tätigkeiten als Therapeutin angepasst oder gestrichen werden müssen (MuSchG §10).
  • Gesprächsangebot: Der Arbeitgeber muss dir nach MuSchG §14 ein Gespräch über weitere Anpassungen deiner Arbeitsbedingungen anbieten. Du musst nicht darum betteln, er schuldet dir das Angebot.
  • Dokumentation und Information: Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden, und alle Beschäftigten im Betrieb sind über das Ergebnis zu informieren (MuSchG §14).
  • Behördenmeldung: Der Arbeitgeber muss deine Schwangerschaft unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen (MuSchG §27). Das ist Pflicht des Arbeitgebers, nicht deine Aufgabe.
  • Untersuchungen: Für Vorsorgeuntersuchungen musst du nach MuSchG §7 freigestellt werden, ohne dass dir Entgelt gekürzt wird und ohne Nacharbeitspflicht.

Was genau wird in einer Therapiepraxis geprüft?

In einer Physio-, Ergo- oder Logopädiepraxis prüft die Gefährdungsbeurteilung sieben Belastungsarten, die im Mutterschutzgesetz und in den Arbeitsschutzverordnungen namentlich genannt sind. Jede davon kommt im normalen Therapiealltag vor, deshalb ist die Liste kurz und ihre Wirkung groß.

  • Heben und Tragen: Unzulässig ist nach MuSchG §11 regelmäßiges Heben, Halten oder Bewegen von Lasten über 5 kg und gelegentliches über 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel. Transfers, Umlagerungen und das Halten von Extremitäten liegen regelmäßig darüber.
  • Zwangshaltungen und körperliche Belastung: Ständiges Beugen, Arbeiten in der Hocke, Strecken über Kopf und Behandlungen mit hohem Kraftaufwand fallen unter die unverantwortbare Gefährdung nach MuSchG §9 und §11.
  • Ständiges Stehen: Dauerndes Stehen ohne Sitzmöglichkeit ist eine der klassischen Gefährdungen in der Physiotherapie. Bewertet wird nach MuSchG §11 in Verbindung mit dem konkreten Tagesablauf, nicht pauschal nach einer Stundenzahl.
  • Nachtarbeit: Verboten ist nach MuSchG §5 die Beschäftigung zwischen 20 und 6 Uhr. Für die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr gibt es ein behördliches Genehmigungsverfahren nach MuSchG §28, das ein ärztliches Zeugnis, dein ausdrückliches Einverständnis und den Ausschluss von Alleinarbeit voraussetzt.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: Nach MuSchG §6 grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in bestimmten Bereichen wie Kliniken möglich, und nur wenn du dich ausdrücklich bereit erklärst, ein Ersatzruhetag gewährt wird und keine Alleinarbeit vorliegt.
  • Infektionsgefährdung: Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und höher sind für Schwangere nach MuSchG §11 in Verbindung mit der Biostoffverordnung unzulässig, wenn du oder dein Kind gefährdet sein können. Maßgeblich sind der Immunstatus, etwa gegen Röteln, Masern und Varizellen, und die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV.
  • Alleinarbeit: Nach MuSchG §11 darfst du keine Tätigkeit ausüben, bei der keine andere Person Ruf- oder Sichtkontakt zu dir hat und schnelle Hilfe leisten kann. Hausbesuche und Randzeiten allein in der Praxis fallen darunter.

Welche Tätigkeiten sind für schwangere Therapeutinnen erlaubt und welche verboten?

Erlaubt sind für schwangere Physio-, Ergo- und Logopädinnen vor allem sitzende, beratende und dokumentierende Tätigkeiten ohne Kraftaufwand und ohne Infektionsrisiko. Verboten sind Transfers, Alleinarbeit auf Hausbesuchen, Nachtarbeit und Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Dazwischen liegt eine große Gruppe von Tätigkeiten, die nur nach Umgestaltung möglich sind, etwa mit Sitzgelegenheit, Zeitbegrenzung, Hilfsmitteln oder einer zweiten Person im Raum. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Tätigkeiten einer Therapiepraxis zu. Sie ersetzt nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes, zeigt aber, worüber ihr sprechen müsst.

Tätigkeiten in der Therapiepraxis: erlaubt, nur mit Umgestaltung oder verboten (Stand 2026)
TätigkeitEinstufungWarumRechtsgrundlage
Transfer Rollstuhl auf Behandlungsbank, Umlagern immobiler PatientenVerbotenLasten deutlich über 5 kg, kein Hilfsmittel gleicht das ausMuSchG §11
Hausbesuche alleinVerbotenAlleinarbeit ohne Ruf- oder Sichtkontakt, zusätzlich Heben und Tragen von MaterialMuSchG §11
Behandlung von Patienten mit ansteckenden AtemwegsinfektenVerbotenBiostoffe der Risikogruppe 2 und höher, Gefährdung für dich und das KindMuSchG §11, Biostoffverordnung, ArbMedVV
Therapie ohne nachgewiesene Immunität gegen Röteln oder VarizellenVerbotenFehlender Immunschutz im Gesundheitsdienst gilt als unverantwortbare GefährdungMuSchG §11, Biostoffverordnung
Späte Behandlungstermine nach 20 UhrVerbotenNachtarbeitsverbot von 20 bis 6 Uhr, für 20 bis 22 Uhr nur mit behördlicher GenehmigungMuSchG §5, MuSchG §28
Dienste an Sonn- und Feiertagen in der KlinikVerboten, Ausnahme nur mit ausdrücklicher Bereitschaft und ErsatzruhetagGrundsätzliches Verbot, Ausnahme nur in bestimmten Bereichen und ohne AlleinarbeitMuSchG §6
Mehr als 8,5 Stunden am Tag oder Dienste ohne 11 Stunden RuhezeitVerbotenVerbot der Mehrarbeit und Pflicht zur ununterbrochenen RuhezeitMuSchG §4
Manuelle Therapie und kraftvolle manuelle TechnikenNur mit UmgestaltungKraftaufwand und Zwangshaltung, je nach Technik und PatientengewichtMuSchG §9, MuSchG §11
Manuelle LymphdrainageNur mit UmgestaltungGeringer Kraftaufwand, aber lange Standzeiten und Zwangshaltung am BehandlungstischMuSchG §11
Gerätetraining anleiten und beaufsichtigenNur mit UmgestaltungZulässig, solange du nicht sicherst, hebst oder Gewichte umsteckstMuSchG §11, MuSchG §13
Kinderphysiotherapie und KinderergotherapieNur mit Umgestaltung, oft verbotenHeben und Halten von Kindern über 5 kg, zusätzlich hohe InfektexpositionMuSchG §11, Biostoffverordnung
Logopädische Therapie im Mund- und Rachenraum, DysphagietherapieNur mit Umgestaltung, oft verbotenDirekter Kontakt zu Speichel und Sekreten, AerosolexpositionMuSchG §11, Biostoffverordnung
Ergotherapie in der Psychiatrie und im MaßregelvollzugNur mit UmgestaltungRisiko körperlicher Übergriffe, häufig Alleinarbeit in GruppenräumenMuSchG §11
Beratung, Anamnese, Befundgespräch im SitzenErlaubtKeine Lastenhandhabung, keine Zwangshaltung, Sitzmöglichkeit vorhandenMuSchG §9
Dokumentation, Therapieberichte, QualitätsmanagementErlaubtBürotätigkeit ohne körperliche Belastung und ohne InfektionsrisikoMuSchG §9
Rezeption und TerminmanagementErlaubt, sofern Sitzmöglichkeit und Pausen gesichert sindKeine Lastenhandhabung, Gefährdung nur durch dauerndes StehenMuSchG §9, MuSchG §11
Videoberatung und TelerehabilitationErlaubtKein Körperkontakt, kein Infektionsrisiko, im Sitzen möglichMuSchG §9

Bessere Praxis finden?

60 Sekunden Profil. Praxen melden sich per WhatsApp.

Was bedeutet das für einzelne Therapieformen im Alltag?

Für die einzelnen Therapieformen heißt die Gefährdungsbeurteilung: Je näher die Technik am Körper des Patienten liegt und je mehr Gewicht du übernimmst, desto schneller ist die Tätigkeit für dich als Schwangere gesperrt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Leistung auf dem Rezept, sondern die tatsächliche Belastung im Behandlungsraum.

Physiotherapie

In der Physiotherapie sind Neurologie und Geriatrie am schnellsten betroffen, weil dort Transfers und Lagerungen zum Kern gehören und regelmäßig weit über der 5-kg-Grenze aus MuSchG §11 liegen. Manuelle Therapie ist je nach Technik und Patientengewicht nur eingeschränkt möglich. Krankengymnastik am Gerät ist häufig noch machbar, solange du ausschließlich anleitest, korrigierst und nicht sicherst. Hausbesuche fallen wegen der Alleinarbeit nach MuSchG §11 praktisch immer weg.

Ergotherapie

In der Ergotherapie sind Handtherapie und Alltagstraining im Sitzen oft weiter möglich, sobald Werkzeuge und Materialien griffbereit liegen und niemand gehoben werden muss. Kritisch sind Transfers in der neurologischen Ergotherapie, Hausbesuche zur Wohnraumanpassung und Einsätze in psychiatrischen Settings, in denen du allein mit einer Gruppe im Raum bist. Auch das Tragen von Therapiematerial und Hilfsmitteln zählt zur Lastenhandhabung nach MuSchG §11.

Logopädie

In der Logopädie fällt die Hebebelastung meist weg, dafür steht die Infektionsgefährdung im Vordergrund. Die Arbeit am Mund- und Rachenraum, Dysphagietherapie, Trachealkanülenmanagement und die Therapie kleiner Kinder bedeuten engen Kontakt zu Sekreten und Aerosolen. Das fällt unter MuSchG §11 in Verbindung mit der Biostoffverordnung. Sprach- und Stimmtherapie im Sitzen mit Abstand und ohne Infektexposition ist dagegen häufig weiter möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung das ausdrücklich festhält.

Welche Reihenfolge muss der Arbeitgeber nach MuSchG §13 einhalten?

MuSchG §13 gibt eine feste Rangfolge in drei Stufen vor, die der Arbeitgeber nacheinander abarbeiten muss: erst Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, dann Wechsel auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz, und erst wenn beides nicht möglich ist, das betriebliche Beschäftigungsverbot. Er darf keine Stufe überspringen, weder nach oben noch nach unten. Ein sofortiges Beschäftigungsverbot ohne Prüfung der ersten beiden Stufen ist genauso falsch wie die Weigerung, überhaupt ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

  • Stufe 1, Umgestaltung: Der Arbeitgeber ändert deine Arbeitsbedingungen so, dass die unverantwortbare Gefährdung wegfällt. In der Therapiepraxis heißt das zum Beispiel: keine Transfers mehr im Behandlungsplan, Sitzgelegenheit im Behandlungsraum, kürzere Behandlungsblöcke, keine Termine nach 20 Uhr, keine Hausbesuche, Terminvergabe ohne Infektpatienten.
  • Stufe 2, Arbeitsplatzwechsel: Geht die Umgestaltung nicht, muss der Arbeitgeber dir einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz anbieten, etwa Rezeption, Dokumentation, Qualitätsmanagement, Präventionskurse ohne körperliche Belastung oder Videoberatung. Dein Entgelt darf dabei nicht sinken.
  • Stufe 3, betriebliches Beschäftigungsverbot: Erst wenn Umgestaltung und Wechsel ausscheiden, darf und muss der Arbeitgeber dich freistellen. Du bekommst dann Mutterschutzlohn nach MuSchG §18. Wie das abläuft und wer ihn erstattet, steht im Artikel zum Beschäftigungsverbot als Physiotherapeutin.

Welche Unterlagen kannst du als schwangere Therapeutin verlangen?

Du kannst als schwangere Therapeutin verlangen, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die für dich festgelegten Schutzmaßnahmen informiert zu werden, denn MuSchG §14 verpflichtet den Arbeitgeber zur Dokumentation und zur Information der Beschäftigten. Zusätzlich schuldet er dir ein Gespräch über weitere Anpassungen deiner Arbeitsbedingungen. Bitte am besten per E-Mail um die folgenden Punkte, dann hast du Datum und Inhalt schriftlich.

Checkliste: was du in der Therapiepraxis anfordern kannst
Was du anforderstWozu du es brauchstRechtsgrundlage
Ergebnis der nachbereiteten Gefährdungsbeurteilung für deinen ArbeitsplatzZeigt schwarz auf weiß, welche Tätigkeiten für dich gestrichen sindMuSchG §10, MuSchG §14
Schriftliche Liste der festgelegten SchutzmaßnahmenGrundlage für Behandlungsplan, Dienstplan und TerminvergabeMuSchG §13, MuSchG §14
Termin für das AnpassungsgesprächDu schuldest keine Initiative, das Angebot ist Pflicht des ArbeitgebersMuSchG §14
Schriftliche Bestätigung eines betrieblichen BeschäftigungsverbotsNachweis für Lohnabrechnung, Krankenkasse und ElterngeldstelleMuSchG §13
Bestätigung der Meldung an die AufsichtsbehördeZeigt, dass die Praxis ihre Pflichten wahrgenommen hatMuSchG §27
Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge und Klärung des ImmunstatusEntscheidet über Infektionsgefährdung und damit über viele TätigkeitenArbMedVV, Biostoffverordnung
Bestätigung der Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen ohne EntgeltkürzungVerhindert Streit über Minusstunden und NacharbeitMuSchG §7

Wann wendest du dich an die Aufsichtsbehörde und wie läuft das ab?

An die Aufsichtsbehörde wendest du dich, wenn die Praxis nach deiner Schwangerschaftsmeldung nichts unternimmt, dir die Gefährdungsbeurteilung verweigert oder dich weiter Tätigkeiten machen lässt, die MuSchG §11 verbietet. Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde deines Bundeslandes, je nach Land heißt sie Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium oder Bezirksregierung. Die Behörde überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes, kann Auskünfte und Unterlagen vom Arbeitgeber verlangen und Anordnungen treffen, bis hin zu einem behördlichen Beschäftigungsverbot.

Der Kontakt ist für dich kostenlos und du kannst darum bitten, dass deine Person nicht genannt wird. Bereite drei Dinge vor: den Namen und die Anschrift der Praxis oder Klinik, das Datum deiner Schwangerschaftsmeldung und eine kurze Liste der Tätigkeiten, die du weiterhin ausführen sollst. Wichtig für dich als angestellte Therapeutin: Eine Kündigung als Reaktion auf deine Beschwerde ist während der Schwangerschaft nach MuSchG §17 ohnehin unwirksam. Die rechtlichen Details dazu stehen im Artikel zum Kündigungsschutz in Schwangerschaft und Elternzeit.

Bessere Praxis finden?

60 Sekunden Profil. Praxen melden sich per WhatsApp.

Was tust du, wenn deine Praxis noch nie eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat?

Wenn deine Praxis noch nie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat, ist das ein Verstoß gegen MuSchG §10 und muss nachgeholt werden, nicht diskutiert werden. In vielen kleinen Therapiepraxen fehlt sie schlicht, weil niemand von der anlassunabhängigen Pflicht wusste. Das ändert nichts an deinem Anspruch: Der Arbeitgeber muss sie unverzüglich nachholen, das Ergebnis dokumentieren und dich informieren (MuSchG §14). Sinnvolle Anlaufstellen für die Praxisleitung sind die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Solange die Beurteilung fehlt, gilt für dich der Grundsatz aus MuSchG §10: Ohne umgesetzte Schutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber dich mit gefährdenden Tätigkeiten nicht beschäftigen. Notiere dir bis dahin, welche Tätigkeiten du tatsächlich ausführst, mit Datum. Diese Aufzeichnung ist deine beste Grundlage für jedes weitere Gespräch.

Rechtlicher und gesundheitlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche, arbeitsmedizinische oder therapeutische Beratung dar. Ob eine Tätigkeit in Schwangerschaft oder Stillzeit zulässig ist, ergibt sich verbindlich allein aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitgebers nach MuSchG §10 sowie aus der Beurteilung deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes. Dieser Artikel bereitet dieses Gespräch vor, er ersetzt es nicht. Bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Frauenärztin oder deinen Frauenarzt, bei rechtlichen Fragen an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei oder die zuständige Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Häufige Fragen

Muss die Gefährdungsbeurteilung auch vorliegen, wenn niemand in der Praxis schwanger ist?

Ja. MuSchG §10 verlangt eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit im Betrieb, unabhängig davon, ob gerade eine Frau schwanger ist oder ob überhaupt Frauen dort arbeiten. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, muss der Arbeitgeber diese Beurteilung unverzüglich für ihren konkreten Arbeitsplatz nachbereiten und die Schutzmaßnahmen festlegen.

Wie viel darf ich als schwangere Physiotherapeutin heben?

Nach MuSchG §11 sind regelmäßiges Heben, Halten und Bewegen von Lasten über 5 kg und gelegentliches über 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel für Schwangere unzulässig. In der Physiotherapie liegen Transfers, Umlagerungen und das Halten von Extremitäten praktisch immer darüber, deshalb sind diese Tätigkeiten für dich gesperrt.

Darf ich in der Schwangerschaft noch Hausbesuche als Therapeutin machen?

In aller Regel nicht. MuSchG §11 verbietet Tätigkeiten, bei denen keine andere Person Ruf- oder Sichtkontakt zu dir hat und schnelle Hilfe leisten kann. Ein Hausbesuch als Physio-, Ergo- oder Logopädin ist Alleinarbeit, dazu kommen Transfers und das Tragen von Therapiematerial. Die Praxis muss dir stattdessen Tätigkeiten in den eigenen Räumen geben oder nach MuSchG §13 vorgehen.

Darf ich als Schwangere in der Klinik noch Spätdienst oder Wochenenddienst machen?

Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist nach MuSchG §5 verboten. Für die Zeit von 20 bis 22 Uhr gibt es ein behördliches Genehmigungsverfahren nach MuSchG §28, das ein ärztliches Zeugnis, dein ausdrückliches Einverständnis und den Ausschluss von Alleinarbeit voraussetzt. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach MuSchG §6 grundsätzlich verboten, in Kliniken nur ausnahmsweise und nur mit deiner ausdrücklichen Bereitschaft und einem Ersatzruhetag.

Was passiert, wenn ich keinen Immunschutz gegen Röteln oder Varizellen habe?

Ohne nachgewiesene Immunität gilt die Tätigkeit mit Patientenkontakt im Gesundheitsdienst für Schwangere nach MuSchG §11 in Verbindung mit der Biostoffverordnung als unverantwortbare Gefährdung. Der Arbeitgeber muss dich dann aus der patientennahen Arbeit herausnehmen. Impfungen mit Lebendimpfstoff sind in der Schwangerschaft nicht möglich, deshalb bleibt meist nur Umgestaltung, Arbeitsplatzwechsel oder ein Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13.

Muss mir mein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung aushändigen?

Der Arbeitgeber muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und die Beschäftigten darüber informieren, so verlangt es MuSchG §14. Außerdem schuldet er dir ein Gespräch über weitere Anpassungen deiner Arbeitsbedingungen. Fordere die Information am besten per E-Mail an, dann hast du Datum und Inhalt schriftlich für spätere Rückfragen.

Wer kontrolliert, ob meine Therapiepraxis den Mutterschutz einhält?

Die Arbeitsschutzbehörde deines Bundeslandes, je nach Land Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium oder Bezirksregierung. Sie kann Unterlagen anfordern und Anordnungen gegen den Arbeitgeber treffen. Der Arbeitgeber muss ihr deine Schwangerschaft ohnehin nach MuSchG §27 melden. Deine eigene Anfrage dort ist kostenlos und auf Wunsch vertraulich.

Kann die Praxis mich einfach an die Rezeption setzen und mein Gehalt kürzen?

Ein Arbeitsplatzwechsel ist nach MuSchG §13 als zweite Schutzstufe ausdrücklich vorgesehen, eine Entgeltkürzung dagegen nicht. Wenn du wegen des Mutterschutzes andere Aufgaben übernimmst, bleibt dein bisheriges Entgelt maßgeblich. Der neue Arbeitsplatz muss zumutbar sein, also zu deiner Qualifikation und deinen Arbeitszeiten passen.

Praxen in NRW suchen dich.

Du bewirbst dich nicht. Du sagst nur JA oder NEIN.

Jetzt kostenlos starten

Anonym. Per WhatsApp. Für Physio, Ergo & Logo.