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Beschäftigungsverbot als Physiotherapeutin: Wer stellt es aus, wann greift es

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Lena von CuraCareer

5. August 2026

TL;DR: Ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass du als schwangere Physiotherapeutin nicht arbeiten darfst, aber weiter dein Geld bekommst. Es gibt zwei Wege: das ärztliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16, das deine Ärztin ausstellt, und das betriebliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13, das der Arbeitgeber aus der Gefährdungsbeurteilung heraus aussprechen muss. In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn nach MuSchG §18, also das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Eine Krankschreibung ist etwas völlig anderes: Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung fällst du dort auf Krankengeld von rund 70 Prozent des Bruttoentgelts. Der Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn zu 100 Prozent über die U2-Umlage nach AAG §1 von der Krankenkasse erstattet, ihn kostet dein Beschäftigungsverbot also nichts.

Was ist ein Beschäftigungsverbot und wie unterscheidet es sich von einer Krankschreibung?

Ein Beschäftigungsverbot ist ein gesetzliches Verbot für den Arbeitgeber, dich als schwangere Physiotherapeutin weiter arbeiten zu lassen, obwohl du gesund bist. Eine Krankschreibung dagegen bescheinigt, dass du arbeitsunfähig krank bist. Der Unterschied ist keine Formsache, sondern entscheidet über mehrere tausend Euro: Beim Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 in voller Höhe, und zwar bis zum Beginn der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Bei einer Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Entgeltfortzahlung nach EFZG §3, danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.

Der zweite Unterschied betrifft das Elterngeld. Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und zählt im Bemessungszeitraum fürs Elterngeld voll mit. Krankengeld ist kein Arbeitsentgelt und drückt deinen späteren Elterngeldanspruch. Monate mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung lassen sich zwar auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausklammern (BEEG §2b), aber das musst du aktiv beantragen und begründen. Drittens laufen deine Rentenbeiträge im Beschäftigungsverbot unverändert aus dem vollen Entgelt weiter, beim Krankengeldbezug werden sie aus einem reduzierten Betrag berechnet.

Ärztliches Beschäftigungsverbot, betriebliches Beschäftigungsverbot und Krankschreibung im Vergleich (Stand 2026)
MerkmalÄrztliches BV (MuSchG §16)Betriebliches BV (MuSchG §13)Krankschreibung (AU)
Wer stellt es ausÄrztin oder Arzt, meist die GynäkologinDer Arbeitgeber, auf Basis der GefährdungsbeurteilungÄrztin oder Arzt
AuslöserIndividuelle Gefährdung deiner Gesundheit oder der des KindesGefährdung durch die Tätigkeit selbst, kein Ersatzarbeitsplatz möglichKrankheit, die dich arbeitsunfähig macht
Du bist krankNein, du bist gefährdetNein, die Tätigkeit ist unzulässigJa
LeistungMutterschutzlohn (MuSchG §18)Mutterschutzlohn (MuSchG §18)Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld
HöheDurchschnittsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintratDurchschnittsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintratSechs Wochen 100 Prozent, danach 70 Prozent brutto, höchstens 90 Prozent netto
Wer trägt die Kosten wirtschaftlichKrankenkasse über U2-Umlage, Erstattung an den Arbeitgeber zu 100 Prozent (AAG §1)Krankenkasse über U2-Umlage, Erstattung an den Arbeitgeber zu 100 Prozent (AAG §1)Erst der Arbeitgeber, ab Woche sieben die Krankenkasse
Wirkung aufs ElterngeldZählt als Arbeitsentgelt im BemessungszeitraumZählt als Arbeitsentgelt im BemessungszeitraumKein Arbeitsentgelt, senkt die Bemessung
Teilweise möglichJa, zum Beispiel Stundenreduktion oder Verbot einzelner TätigkeitenJa, wenn nur einzelne Tätigkeiten unzulässig sindNein, nur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit

Wer stellt das ärztliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16 aus?

Das ärztliche Beschäftigungsverbot stellt eine Ärztin oder ein Arzt aus, in der Praxis meist die behandelnde Gynäkologin. MuSchG §16 verlangt keinen bestimmten Facharzttitel, auch die Hausärztin darf es ausstellen. Die Bescheinigung heißt ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot und ist ausdrücklich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn du als Physiotherapeutin mit dem gelben AU-Schein aus der Praxis kommst, hast du eine Krankschreibung und keinen Mutterschutzlohn. Achte darauf, dass auf dem Zeugnis MuSchG §16 steht und dass es benennt, ab wann es gilt und ob es voll oder teilweise gilt.

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16 kann sofort wirken und ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber schon eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat. Typische medizinische Gründe bei Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen sind Risikoschwangerschaft, vorzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, starke Rückenbeschwerden durch Transfers und Lagerungen oder eine ausgeprägte Hyperemesis. Ein Teil-Beschäftigungsverbot ist ausdrücklich möglich, etwa nur noch 20 Stunden pro Woche oder keine Hausbesuche mehr. Für den ausgefallenen Anteil bekommst du dann anteilig Mutterschutzlohn nach MuSchG §18. Die Kosten für das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin trägt laut MuSchG §15 der Arbeitgeber. Frag in deiner Arztpraxis vorher nach, ob und wie das Zeugnis über das Beschäftigungsverbot selbst abgerechnet wird.

Wann greift das betriebliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13?

Das betriebliche Beschäftigungsverbot greift, wenn deine Tätigkeit als Physiotherapeutin eine unverantwortbare Gefährdung darstellt und der Arbeitgeber sie weder umgestalten noch dir einen anderen Arbeitsplatz geben kann. MuSchG §13 gibt eine feste Reihenfolge vor: erst Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, dann Versetzung auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz, und erst wenn beides nicht geht, das Beschäftigungsverbot. Es kommt nicht von der Ärztin, sondern vom Arbeitgeber selbst, und es ergibt sich zwingend aus der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG §10. Du brauchst dafür kein Attest und keine Diagnose.

Lass dir das betriebliche Beschäftigungsverbot schriftlich geben, mit Datum, Beginn und dem Hinweis, dass es sich um ein Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13 handelt. Dieses Schreiben brauchst du für deine Unterlagen, für die Krankenkasse und falls es später Streit über die Lohnabrechnung gibt. Welche konkreten Tätigkeiten in einer Therapiepraxis geprüft werden und welche Unterlagen dir zustehen, steht ausführlich im Artikel zur Gefährdungsbeurteilung in der Therapiepraxis.

Warum greift in der Physiotherapie fast immer ein Beschäftigungsverbot?

In der Physiotherapie greift fast immer ein Beschäftigungsverbot, weil der Kern des Berufs aus Tätigkeiten besteht, die MuSchG §11 für Schwangere ausschließt. Das ist keine Übervorsicht einzelner Praxen, sondern die direkte Folge des Gesetzestextes. Vier Punkte treffen praktisch jede angestellte Therapeutin.

  • Heben und Tragen: MuSchG §11 verbietet regelmäßiges Heben von mehr als 5 kg und gelegentliches Heben von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel. Transfers vom Rollstuhl auf die Bank, das Halten eines Beins in der Manuellen Therapie und das Umlagern immobiler Patientinnen liegen darüber.
  • Zwangshaltungen und langes Stehen: Behandlungen im Stehen über Stunden, gebeugtes Arbeiten an der Bank und Arbeiten in der Hocke fallen unter die unverantwortbare Gefährdung nach MuSchG §9 und §11.
  • Infektionsrisiko: Körpernahe Arbeit am Patienten mit Kontakt zu Atemwegssekreten fällt unter MuSchG §11 in Verbindung mit der Biostoffverordnung. Ohne nachgewiesene Immunität gegen Röteln und Varizellen ist die Tätigkeit im Gesundheitsdienst für Schwangere in aller Regel gesperrt.
  • Alleinarbeit: MuSchG §11 verbietet Tätigkeiten, bei denen keine andere Person Ruf- oder Sichtkontakt hat. Hausbesuche als Physiotherapeutin sind damit praktisch immer betroffen, ebenso Randzeiten allein in der Praxis.

Dazu kommt die Praxisrealität: In einer Praxis mit drei bis fünf Therapeutinnen gibt es schlicht keinen zweiten Arbeitsplatz ohne diese Belastungen. Rezeption, Dokumentation und Präventionskurse sind entweder besetzt oder ergeben keine volle Stelle. Genau dann bleibt nach der Rangfolge in MuSchG §13 nur das betriebliche Beschäftigungsverbot. Für Ergotherapeutinnen gilt dasselbe bei Transfers und in der Handtherapie, für Logopädinnen vor allem wegen der direkten Arbeit am Mund- und Rachenraum und der Aerosolexposition.

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Wie viel Geld bekommst du im Beschäftigungsverbot?

Im Beschäftigungsverbot bekommst du als Physiotherapeutin Mutterschutzlohn nach MuSchG §18, also das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Maßgeblich ist der Eintritt der Schwangerschaft, nicht der Tag, an dem du sie in der Praxis gemeldet hast. In diesen Durchschnitt fließen regelmäßige Zulagen und Zuschläge ein, die du ohne das Beschäftigungsverbot verdient hättest. Eine Kürzung auf das Grundgehalt ist damit nicht zulässig.

Wichtig für die Planung als angestellte Therapeutin: Der Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 endet mit dem Beginn der Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Ab da bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse, höchstens 13 Euro pro Kalendertag, plus den Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20, der auf dein durchschnittliches Nettoentgelt auffüllt. Dein Urlaubsanspruch läuft während des Beschäftigungsverbots weiter, denn MuSchG §24 rechnet die Ausfallzeiten als Beschäftigungszeiten an. Nicht genommener Urlaub verfällt nicht, sondern kann nach der Elternzeit genommen werden.

Zeitstrahl: welche Leistung du als schwangere Therapeutin wann bekommst (Stand 2026)
ZeitraumLeistungWer zahlt ausRechtsgrundlage
Ab Beginn des Beschäftigungsverbots bis 6 Wochen vor dem EntbindungsterminMutterschutzlohn in Höhe des bisherigen DurchschnittsentgeltsArbeitgeberMuSchG §18
6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der EntbindungMutterschaftsgeld, höchstens 13 Euro pro KalendertagGesetzliche KrankenkasseMuSchG §19, SGB V §24i
6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der EntbindungZuschuss zum Mutterschaftsgeld, füllt auf das Nettoentgelt aufArbeitgeberMuSchG §20
Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kind mit BehinderungVerlängerte Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 WochenKrankenkasse und Arbeitgeber wie obenMuSchG §3
Nach dem Ende der SchutzfristElterngeld oder ElterngeldPlusElterngeldstelleBEEG §2 und §4

Wer zahlt den Mutterschutzlohn und bekommt die Praxis ihn erstattet?

Den Mutterschutzlohn zahlt der Arbeitgeber an dich aus, wirtschaftlich trägt ihn aber die Krankenkasse. Nach AAG §1 erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach MuSchG §18 gezahlten Mutterschutzlohn und den Zuschuss nach MuSchG §20 in vollem Umfang, also zu 100 Prozent, einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese sogenannte U2-Umlage gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße, also auch für eine Praxis mit zwei Angestellten. Anders als bei der U1-Umlage für Krankheitsfälle gibt es keine Grenze von 30 Beschäftigten.

Dieses Wissen nimmt dem Gespräch in der Praxis die Schärfe. Wenn deine Chefin sagt, das Beschäftigungsverbot ruiniere die Praxis, dann stimmt das für den Lohn nicht: Die Praxis zahlt den Betrag zunächst aus und holt ihn sich über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Krankenkasse zurück. Was der Praxis tatsächlich fehlt, ist deine Arbeitsleistung und damit der Umsatz, und das ist ein Personalproblem, kein Grund, dir den Mutterschutz auszureden. Die Praxis darf für dich außerdem eine Vertretung befristet einstellen, der Sachgrund dafür ist im Gesetz vorgesehen.

Der teuerste Irrtum im Mutterschutz ist die Krankschreibung statt des Beschäftigungsverbots. Wer sich als Physiotherapeutin krankschreiben lässt, obwohl ein Beschäftigungsverbot greift, verliert nach sechs Wochen rund 30 Prozent des Bruttoeinkommens und später einen Teil des Elterngelds.

Wie läuft das Beschäftigungsverbot Schritt für Schritt ab?

Der Ablauf für dich als schwangere Physiotherapeutin hat sechs Schritte, und der wichtigste ist der erste: Ohne Meldung der Schwangerschaft greift kein Schutz und kein Mutterschutzlohn.

  • Schritt 1: Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin dem Arbeitgeber mitteilen (MuSchG §15). Formlos reicht, schriftlich ist besser. Ab dieser Meldung läuft der Mutterschutz, rückwirkend zahlt niemand.
  • Schritt 2: Der Arbeitgeber muss unverzüglich die Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz nachbereiten (MuSchG §10) und dir ein Gespräch über weitere Anpassungen anbieten (MuSchG §14). Bis die Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, darf er dich mit gefährdenden Tätigkeiten nicht beschäftigen.
  • Schritt 3: Der Arbeitgeber meldet die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde (MuSchG §27). Das ist seine Pflicht, nicht deine.
  • Schritt 4: Ergebnis prüfen. Kann die Praxis Heben, Alleinarbeit auf Hausbesuchen und Infektionsrisiko wirksam ausschließen, arbeitest du umgestaltet weiter. Kann sie es nicht, spricht sie das betriebliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13 aus, schriftlich.
  • Schritt 5: Parallel den Frauenarzttermin nutzen. Wenn zusätzlich medizinische Gründe vorliegen, kommt das ärztliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16 dazu. Beide Wege schließen sich nicht aus.
  • Schritt 6: Erste Abrechnung kontrollieren. Auf der Lohnabrechnung muss der volle Mutterschutzlohn stehen, nicht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und nicht ein gekürzter Grundlohn.

Was kannst du tun, wenn die Praxis das Beschäftigungsverbot nicht akzeptiert?

Wenn deine Praxis das Beschäftigungsverbot ignoriert oder dich zur Krankschreibung drängt, gehst du in vier Stufen vor: schriftlich nachfragen, Aufsichtsbehörde einschalten, Lohn schriftlich anfordern, dann Beratung holen. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16 ist für den Arbeitgeber bindend, er darf es nicht einfach für ungültig erklären. Zweifel an dem Zeugnis klärt die Aufsichtsbehörde, nicht die Praxisleitung.

  • Alles schriftlich: Bitte per E-Mail um die schriftliche Bestätigung des Beschäftigungsverbots und um die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. E-Mails sind später dein Nachweis.
  • Nie in die Krankschreibung ausweichen lassen: Wenn die Praxis dir sagt, du sollst dich krankschreiben lassen, kostet dich das nach sechs Wochen rund 30 Prozent des Bruttoentgelts und später Elterngeld. Sag freundlich, aber klar, dass du ein Beschäftigungsverbot und keine Erkrankung hast.
  • U2 ansprechen: Weise sachlich darauf hin, dass die Krankenkasse den Mutterschutzlohn nach AAG §1 zu 100 Prozent erstattet. Viele Praxisinhaberinnen wissen das nicht und verhandeln aus einer falschen Annahme heraus.
  • Aufsichtsbehörde: Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde deines Bundeslandes, je nach Land Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium oder Bezirksregierung, kann Anordnungen gegen den Arbeitgeber treffen. Eine Anfrage dort ist kostenlos und auf Wunsch vertraulich.
  • Kündigungsschutz kennen: Eine Kündigung wegen der Schwangerschaft ist nach MuSchG §17 unwirksam, auch in der Probezeit und auch in einer kleinen Praxis. Die Details dazu stehen im Artikel zum Kündigungsschutz in Schwangerschaft und Elternzeit.
  • Beratung: Gewerkschaft, Fachanwältin für Arbeitsrecht oder die Beratungsstelle deiner Krankenkasse. Wenn Lohn fehlt, gilt oft eine vertragliche Ausschlussfrist, häufig drei Monate, danach ist der Anspruch weg. Warte deshalb nicht mehrere Gehaltsabrechnungen ab.

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Was solltest du als Therapeutin aus dem Beschäftigungsverbot mitnehmen?

Das Beschäftigungsverbot ist kein Gefallen, den dir die Praxis tut, sondern deine gesetzliche Absicherung als schwangere Physiotherapeutin. Melde die Schwangerschaft früh, bestehe auf der Gefährdungsbeurteilung, lass dir jedes Beschäftigungsverbot schriftlich geben und akzeptiere keine Krankschreibung als Ersatz. Der Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 sichert dein Einkommen bis zum Beginn der Schutzfrist, kostet den Arbeitgeber wegen der U2-Erstattung nach AAG §1 im Ergebnis nichts und schützt zusätzlich deinen späteren Elterngeldanspruch. Wenn du diese vier Punkte einhältst, ist die finanzielle Seite deiner Schwangerschaft im Therapieberuf sauber geregelt.

Rechtlicher und gesundheitlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche, arbeitsmedizinische oder therapeutische Beratung dar. Ob eine Tätigkeit in Schwangerschaft oder Stillzeit zulässig ist, ergibt sich verbindlich allein aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitgebers nach MuSchG §10 sowie aus der Beurteilung deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes. Dieser Artikel bereitet dieses Gespräch vor, er ersetzt es nicht. Bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Frauenärztin oder deinen Frauenarzt, bei rechtlichen Fragen an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei oder die zuständige Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Physiotherapeutin automatisch ein Beschäftigungsverbot, wenn ich schwanger bin?

Automatisch nicht, aber sehr häufig. Der Arbeitgeber muss nach MuSchG §10 erst die Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz nachbereiten. Weil Heben über 5 kg, Alleinarbeit auf Hausbesuchen und Infektionsrisiko nach MuSchG §11 für Schwangere unzulässig sind und kleine Praxen selten einen Alternativarbeitsplatz haben, endet die Prüfung in den meisten Fällen beim betrieblichen Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13.

Was ist besser, Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Für dich als angestellte Therapeutin ist das Beschäftigungsverbot deutlich besser. Im Beschäftigungsverbot bekommst du Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 in Höhe deines bisherigen Durchschnittsentgelts, dauerhaft und ohne Kürzung. Bei einer Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Zusätzlich senkt Krankengeld deinen späteren Elterngeldanspruch, Mutterschutzlohn nicht.

Wer stellt das Beschäftigungsverbot aus, meine Frauenärztin oder mein Chef?

Beide, aber es sind zwei verschiedene Beschäftigungsverbote. Das ärztliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §16 stellt eine Ärztin oder ein Arzt aus, wenn deine Gesundheit oder die des Kindes individuell gefährdet ist. Das betriebliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13 spricht der Arbeitgeber selbst aus, wenn deine Tätigkeit als Physiotherapeutin nicht sicher umgestaltet werden kann und es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Du brauchst dafür kein Attest.

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot genau?

Der Mutterschutzlohn entspricht nach MuSchG §18 dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Regelmäßige Zulagen und Zuschläge zählen mit. Maßgeblich ist der Eintritt der Schwangerschaft, nicht der Zeitpunkt, an dem du sie in der Praxis gemeldet hast.

Muss meine Praxis den Mutterschutzlohn wirklich selbst bezahlen?

Auszahlen ja, tragen nein. Nach AAG §1 erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach MuSchG §20 in vollem Umfang über die U2-Umlage, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die U2-Umlage gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße, also auch für eine Praxis mit zwei Angestellten.

Kann ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn ich nur Hausbesuche mache?

Ja, Hausbesuche sind einer der klarsten Fälle. MuSchG §11 untersagt Tätigkeiten, bei denen keine andere Person Ruf- oder Sichtkontakt hat, also Alleinarbeit. Beim Hausbesuch als Physiotherapeutin kommen Transfers, Lagerungen und das Tragen von Material dazu. Kann die Praxis dir stattdessen keine Behandlungen im Haus ohne diese Belastungen geben, greift das betriebliche Beschäftigungsverbot nach MuSchG §13.

Gilt das Beschäftigungsverbot auch in Teilzeit oder im Minijob?

Ja. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Stundenumfang, also auch für Physiotherapeutinnen in Teilzeit oder im Minijob. Der Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 richtet sich dann nach deinem tatsächlichen Durchschnittsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber das ärztliche Beschäftigungsverbot nicht anerkennt?

Fordere die schriftliche Bestätigung und die Lohnzahlung per E-Mail an, damit du einen Nachweis hast. Ein ärztliches Zeugnis nach MuSchG §16 ist für den Arbeitgeber bindend, Zweifel klärt die Aufsichtsbehörde und nicht die Praxisleitung. Wende dich an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde deines Bundeslandes, je nach Land Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium oder Bezirksregierung. Achte auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, oft drei Monate, sonst verfällt der Lohnanspruch.

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