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Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld, Elterngeld: Was du wann bekommst

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Lena von CuraCareer

5. August 2026

TL;DR: Zwischen Schwangerschaftsmeldung und Ende der Elternzeit bekommst du drei verschiedene Leistungen von drei verschiedenen Stellen. Im Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn nach MuSchG §18, berechnet aus dem Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate. In der Schutzfrist von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld, und der Arbeitgeber stockt nach MuSchG §20 auf dein Nettogehalt auf, netto fehlt dir in dieser Zeit also in der Regel nichts. In der Elternzeit zahlt die Elterngeldstelle Elterngeld nach BEEG. Alle drei Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt nach EStG §32b deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen, was im Folgejahr regelmäßig zu einer Steuernachzahlung führt.

Welches Geld bekomme ich wann: Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld?

Du bekommst nacheinander drei Leistungen: Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 vom Arbeitgeber, solange ein Beschäftigungsverbot läuft, dann Mutterschaftsgeld nach SGB V §24i von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20 in der Schutzfrist, danach Elterngeld nach BEEG von der Elterngeldstelle. Die drei Leistungen werden ständig verwechselt, weil sie alle mit Schwangerschaft zu tun haben. Sie haben aber unterschiedliche Zahler, unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und unterschiedliche Anträge.

Die drei Geldphasen im Überblick (Stand 2026)
PhaseLeistungWer zahltBerechnungsgrundlage
Beschäftigungsverbot vor der SchutzfristMutterschutzlohn, MuSchG §18Arbeitgeber, Erstattung über die U2-Umlage nach AAGDurchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate
Schutzfrist, 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der EntbindungMutterschaftsgeld, SGB V §24i, plus Zuschuss nach MuSchG §20Gesetzliche Krankenkasse und Arbeitgeber gemeinsamKalendertägliches Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate
ElternzeitBasiselterngeld oder ElterngeldPlus, BEEG §2Elterngeldstelle des BundeslandesElterngeld-Netto aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat

Was ist Mutterschutzlohn und wie wird er berechnet?

Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist der volle Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Er wird gezahlt, solange du wegen eines ärztlichen oder betrieblichen Beschäftigungsverbots nicht oder nur eingeschränkt arbeiten darfst. Für Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen ist das oft der längste Geldabschnitt überhaupt, weil ein betriebliches Beschäftigungsverbot in kleinen Praxen häufig schon im ersten Schwangerschaftsdrittel greift.

  • Mutterschutzlohn ist kein Krankengeld und keine Sozialleistung, sondern normales Arbeitsentgelt. Er wird versteuert und ist sozialversicherungspflichtig wie dein Gehalt.
  • Weil Mutterschutzlohn Arbeitsentgelt ist, zählt er im Elterngeld-Bemessungszeitraum voll mit. Ein frühes Beschäftigungsverbot senkt dein späteres Elterngeld also nicht.
  • Der Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) über die U2-Umlage von der Krankenkasse erstattet. Die Praxis trägt die Kosten nicht selbst.
  • Regelmäßige Zuschläge und Zulagen fließen in den Durchschnitt ein. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben nach MuSchG §18 außen vor.
  • Bei einem Teilverbot, also reduzierten Stunden, wird der Unterschiedsbetrag zum vollen Durchschnittsverdienst gezahlt.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich in der Schutzfrist?

In der Schutzfrist zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag (SGB V §24i, Stand 2026), und der Arbeitgeber zahlt nach MuSchG §20 die Differenz zu deinem kalendertäglichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate als Zuschuss. Beides zusammen ergibt rechnerisch dein bisheriges Nettogehalt. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet regulär acht Wochen nach der Entbindung (MuSchG §3).

Länge der Schutzfrist nach der Entbindung (MuSchG §3, Stand 2026)
FallSchutzfrist nach der EntbindungBesonderheit
Regelfall8 WochenVorher 6 Wochen, in denen du auf eigenen ausdrücklichen Wunsch arbeiten darfst
Frühgeburt12 WochenZusätzlich verlängert sich die Frist um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten
Mehrlingsgeburt12 WochenGilt unabhängig davon, ob die Kinder termingerecht kommen
Kind mit Behinderung12 WochenNur auf Antrag der Mutter, die Behinderung muss ärztlich festgestellt sein

Was bekomme ich, wenn ich privat oder familienversichert bin?

Privat versicherte und in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen kein laufendes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern einen einmaligen Betrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (MuSchG §19 Abs. 2). Der Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20 bleibt davon unberührt, er füllt weiterhin auf das kalendertägliche Nettoentgelt auf. Unterm Strich stehen privat versicherte Therapeutinnen damit netto ähnlich da wie gesetzlich versicherte, nur kommt der Löwenanteil vom Arbeitgeber.

  • Zuständig für den einmaligen Betrag ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung, nicht deine private Krankenversicherung.
  • Den aktuellen Höchstbetrag dieser Einmalzahlung prüfst du direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, er ist gesetzlich gedeckelt und ändert sich nicht mit deinem Gehalt.
  • Der Antrag braucht die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, ausgestellt frühestens sieben Wochen vor dem Termin.
  • Selbstständige Therapeutinnen mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung und Krankengeldanspruch haben eine eigene Regelung, die von der hier beschriebenen Arbeitnehmerinnen-Systematik abweicht.

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Warum bleibt mein Netto in der Schutzfrist meist gleich?

In der Schutzfrist bleibt dein Netto gleich, weil der Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20 genau die Lücke zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und deinem bisherigen kalendertäglichen Nettoentgelt schließt. Rechenbeispiel für eine angestellte Physiotherapeutin mit rund 2.100 Euro Nettogehalt: 2.100 Euro mal drei Monate geteilt durch 90 Kalendertage ergibt 70 Euro Nettoentgelt pro Kalendertag. Davon zahlt die Krankenkasse 13 Euro, der Arbeitgeber die restlichen 57 Euro. Bei 30 Kalendertagen sind das 390 Euro plus 1.710 Euro, zusammen wieder rund 2.100 Euro.

Der Unterschied zum normalen Gehalt liegt nicht in der Höhe, sondern in der steuerlichen Behandlung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei und beitragsfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach EStG §32b. Dazu weiter unten mehr, denn genau daraus entsteht die Nachzahlung im Folgejahr.

Wie viel Elterngeld bekomme ich, und warum sind die ersten zwei Monate leer?

Basiselterngeld ersetzt nach BEEG §2 zwischen 65 und 67 Prozent deines Elterngeld-Nettos aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Für die Lebensmonate, in die Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss fallen, wird das Elterngeld nach BEEG §3 voll angerechnet: Du bekommst in diesen Monaten keine zusätzliche Auszahlung, die Monatsbeträge gelten aber als verbraucht. Weil die Schutzfrist nach der Entbindung regulär acht Wochen dauert, sind das für die Mutter praktisch die Lebensmonate 1 und 2. Von zwölf Basismonaten bleiben also zehn Monate mit echter Auszahlung.

Welche Elterngeld-Variante für dich als Therapeutin die richtige ist, also Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus, steht ausführlich im Artikel zu Elterngeld und ElterngeldPlus. Hier geht es nur um die Einordnung in die Zeitachse.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit?

Dein Urlaubsanspruch läuft während Beschäftigungsverbot und Schutzfrist ungekürzt weiter, denn nach MuSchG §24 gelten diese Ausfallzeiten als Beschäftigungszeiten. Resturlaub verfällt nicht: Du kannst ihn nach dem Ende der Schutzfrist oder nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen. Für die Elternzeit selbst gilt eine andere Regel: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub nach BEEG §17 für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das muss er ausdrücklich erklären, automatisch passiert es nicht.

Urlaub in den drei Phasen (Stand 2026)
PhaseWirkung auf den UrlaubsanspruchRechtsgrundlage
BeschäftigungsverbotVoller Anspruch, gilt als BeschäftigungszeitMuSchG §24
Schutzfrist vor und nach der EntbindungVoller Anspruch, Resturlaub verfällt nichtMuSchG §24
ElternzeitKürzung um ein Zwölftel je vollem Kalendermonat möglich, aber nur nach ausdrücklicher Erklärung des ArbeitgebersBEEG §17
Teilzeitarbeit während der ElternzeitKeine Kürzung für Monate, in denen du beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit arbeitestBEEG §17 Abs. 1

Warum kommt nach Mutterschutz und Elterngeld eine Steuernachzahlung?

Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld sind steuerfrei, erhöhen aber nach EStG §32b über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen angewendet wird. Das Finanzamt addiert die Leistungen rechnerisch zu deinem Einkommen, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz und wendet diesen Satz dann auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Weil dein Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug diesen Effekt nicht kennt, wurde unterjährig zu wenig Steuer einbehalten. Die Differenz holt sich das Finanzamt mit dem Steuerbescheid für dieses Jahr.

  • Steuererklärung ist Pflicht: Wer im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben (EStG §46 Abs. 2 Nr. 1).
  • Betroffen sind Mutterschutzlohn nicht, denn Mutterschutzlohn ist normales steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Betroffen sind Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20 und Elterngeld.
  • Die Nachzahlung fällt je nach Höhe von Leistungen und übrigem Einkommen unterschiedlich aus, sie liegt bei angestellten Therapeutinnen erfahrungsgemäß im mittleren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.
  • Praktischer Puffer: Lege ab dem ersten Monat mit Lohnersatzleistungen einen festen Betrag pro Monat zurück, dann trifft dich der Bescheid nicht unvorbereitet.
  • Sind beide Elternteile zusammen veranlagt, wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Einkommen. Eine Einzelveranlagung kann im Einzelfall günstiger sein, das rechnet dir die Steuersoftware oder das Steuerbüro durch.

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Beispielrechnung: Wie sieht die Geldachse bei einer Physiotherapeutin aus?

Das folgende Beispiel zeigt die komplette Geldachse für eine angestellte Physiotherapeutin in Vollzeit. Es ist ausdrücklich ein Beispiel mit offengelegten Annahmen und ersetzt keine Berechnung durch Krankenkasse und Elterngeldstelle. Annahmen: 3.200 Euro Bruttogehalt pro Monat (die Spanne für Physiotherapie in NRW liegt bei 2.600 bis 3.800 Euro brutto in Vollzeit), rund 2.100 Euro Nettogehalt bei Steuerklasse IV ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, errechneter Entbindungstermin 15. Juni 2026, betriebliches Beschäftigungsverbot ab 1. März 2026, keine Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Alle Beträge sind gerundet.

Beispiel-Zeitachse einer angestellten Physiotherapeutin, 3.200 Euro brutto, Entbindungstermin 15. Juni 2026 (Modellrechnung)
ZeitraumLeistung und RechtsgrundlageWer zahltBeispielbetrag pro Monat
1. März bis 3. Mai 2026Mutterschutzlohn, MuSchG §18Arbeitgeber, Erstattung über U2-Umlage nach AAGrund 2.100 Euro netto
4. Mai bis 14. Juni 2026 (6 Wochen vor dem Termin)Mutterschaftsgeld SGB V §24i plus Zuschuss MuSchG §20Krankenkasse 13 Euro je Kalendertag, Arbeitgeber den Restrund 390 Euro plus rund 1.710 Euro, zusammen rund 2.100 Euro
15. Juni bis 10. August 2026 (8 Wochen nach der Entbindung)Mutterschaftsgeld SGB V §24i plus Zuschuss MuSchG §20Krankenkasse 13 Euro je Kalendertag, Arbeitgeber den Restrund 2.100 Euro
Lebensmonate 1 und 2 (15. Juni bis 14. August 2026)Basiselterngeld BEEG §2, Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nach BEEG §3Elterngeldstelle0 Euro zusätzlich, die zwei Monatsbeträge gelten als verbraucht
Lebensmonate 3 bis 12 (15. August 2026 bis 14. Juni 2027)Basiselterngeld BEEG §2Elterngeldstellerund 1.330 Euro
Lebensmonate 13 und 14Partnermonate, nur wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate nimmt, BEEG §4Elterngeldstellerichtet sich nach dem Einkommen des zweiten Elternteils

In Summe fließen in diesem Beispiel für die Lebensmonate 3 bis 12 rund 13.300 Euro Elterngeld, davor rund drei Monate lang das gewohnte Netto von rund 2.100 Euro. Der Bruch im Haushaltsbudget kommt also nicht mit der Geburt, sondern erst rund zwei Monate danach, wenn die Schutzfrist endet und das Elterngeld übernimmt. Genau dieser Punkt gehört in die Haushaltsplanung.

Der teuerste Irrtum ist nicht die Höhe des Elterngeldes, sondern die Annahme, dass mit dem letzten Elterngeldmonat alles abgerechnet ist. Die Steuernachzahlung kommt erst im Jahr danach.
Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung dar. Beträge, Bemessungsgrenzen und Fristen im Mutterschutz-, Elterngeld- und Steuerrecht ändern sich regelmässig. Alle Rechenbeispiele sind Modellrechnungen mit offengelegten Annahmen und lassen sich nicht auf deinen Einzelfall übertragen. Verbindliche Auskunft geben ausschliesslich die zuständigen Stellen: Elterngeldstelle, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Familienkasse sowie eine zugelassene Steuer- oder Rechtsanwaltskanzlei. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. CuraCareer übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Beschäftigungsverbot mein volles Gehalt?

Ja. Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Regelmäßige Zulagen zählen mit, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht. Der Arbeitgeber zahlt und bekommt den Betrag über die U2-Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz erstattet.

Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse pro Tag?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro je Kalendertag (SGB V §24i, Stand 2026). Liegt dein kalendertägliches Nettoentgelt darüber, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss nach MuSchG §20. Bei einem Nettogehalt von 2.100 Euro sind das rechnerisch 70 Euro pro Kalendertag, davon 13 Euro von der Kasse und 57 Euro vom Arbeitgeber.

Senkt ein frühes Beschäftigungsverbot mein Elterngeld?

Nein. Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist normales Arbeitsentgelt und fließt im Elterngeld-Bemessungszeitraum voll in die Berechnung ein. Problematisch wird es erst, wenn du wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Krankengeld beziehst und dein Einkommen dadurch wegfällt. Solche Monate lassen sich nach BEEG §2b aus dem Bemessungszeitraum ausklammern.

Muss ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld versteuern?

Die Leistungen selbst sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach EStG §32b. Das Finanzamt rechnet sie zu deinem Einkommen hinzu, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz und wendet diesen auf dein steuerpflichtiges Einkommen an. Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr ist die Steuererklärung Pflicht (EStG §46 Abs. 2 Nr. 1). Rechne mit einer Nachzahlung im Folgejahr.

Verfällt mein Resturlaub während des Mutterschutzes?

Nein. Nach MuSchG §24 gelten Beschäftigungsverbot und Schutzfrist als Beschäftigungszeiten, der Urlaubsanspruch entsteht weiter und Resturlaub kann nach dem Ende der Schutzfrist oder nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Für die Elternzeit selbst darf der Arbeitgeber den Urlaub nach BEEG §17 um ein Zwölftel je vollem Monat kürzen, wenn er das ausdrücklich erklärt.

Was bekomme ich als privat versicherte Therapeutin im Mutterschutz?

Privat versicherte und familienversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten statt des laufenden Mutterschaftsgeldes einen einmaligen Betrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung (MuSchG §19 Abs. 2). Den aktuellen Höchstbetrag erfragst du direkt dort. Der Arbeitgeberzuschuss nach MuSchG §20 bleibt bestehen und füllt auf dein bisheriges Nettoentgelt auf.

Warum bekomme ich in den ersten beiden Lebensmonaten kein Elterngeld ausgezahlt?

Weil Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach BEEG §3 voll auf das Elterngeld angerechnet werden. In den Lebensmonaten, die in die achtwöchige Schutzfrist nach der Entbindung fallen, bekommst du deshalb keine zusätzliche Auszahlung, die Monatsbeträge gelten aber als verbraucht. Von zwölf Basismonaten bleiben für die Mutter praktisch zehn Auszahlungsmonate.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

So früh wie möglich nach der Geburt, denn Elterngeld wird nach BEEG §7 rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer zu spät beantragt, verliert Monatsbeträge ersatzlos. Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Bundeslandes, nicht die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber.

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