TL;DR: Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld ersetzt nach BEEG §2 zwischen 65 und 67 Prozent deines Elterngeld-Nettos für zwölf Monatsbeträge plus zwei Partnermonate. ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte davon, dafür doppelt so lange, und ist auf paralleles Arbeiten in Teilzeit ausgelegt. Der Partnerschaftsbonus gibt zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Für Therapeutinnen ist der wichtigste Hebel nicht die Variante, sondern der Bemessungszeitraum: Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Einkommenswegfall wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung bleiben nach BEEG §2b unberücksichtigt und dürfen den Durchschnitt nicht drücken. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt (BEEG §7).
Welche drei Elterngeld-Varianten gibt es und wann lohnt sich welche?
Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld lohnt sich, wenn du gar nicht oder kaum arbeitest. ElterngeldPlus lohnt sich, sobald du parallel in Teilzeit in die Praxis oder Klinik zurückgehst, weil der Monatsbetrag zwar halbiert wird, dafür aber doppelt so viele Monate laufen. Der Partnerschaftsbonus lohnt sich, wenn beide Eltern gleichzeitig ihre Stunden reduzieren. Du darfst die Varianten kombinieren, zum Beispiel erst Basiselterngeld, dann ElterngeldPlus.
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus | Partnerschaftsbonus |
|---|---|---|---|
| Höhe pro Monat | 65 bis 100 Prozent des Elterngeld-Nettos, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro | höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 und höchstens 900 Euro | wird wie ElterngeldPlus berechnet |
| Anzahl Monatsbeträge | 12, dazu 2 Partnermonate, wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmen | aus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate | 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil |
| Bezugszeitraum | nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes | auch nach dem 14. Lebensmonat, längstens bis zum 32. Lebensmonat und nur ohne Bezugslücke | vier aufeinanderfolgende Monate sind nicht nötig, aber die Monate müssen zusammenhängen |
| Arbeiten erlaubt | ja, höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, der Verdienst mindert den Monatsbetrag | ja, höchstens 32 Wochenstunden, dafür ist die Variante gebaut | Pflicht, beide Eltern müssen gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten |
| Sinnvoll für Therapeutinnen, wenn | du im ersten Jahr komplett aussetzt | du ab Lebensmonat 7 oder 8 mit 20 bis 30 Stunden in die Praxis zurückkehrst | beide Eltern parallel reduzieren, etwa auf je 30 Stunden |
| Rechtsgrundlage | BEEG §2 für die Höhe, BEEG §4 ff. für die Dauer | BEEG §4 ff. | BEEG §4 ff. |
Wie hoch ist das Basiselterngeld als Therapeutin?
Basiselterngeld ersetzt nach BEEG §2 zwischen 65 und 67 Prozent deines Elterngeld-Nettos, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat (Stand 2026). Elterngeld-Netto ist nicht dein Gehaltsnetto von der Lohnabrechnung, sondern eine eigene Rechengröße: Bruttoeinkommen minus einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nach EStG §9a, minus pauschal ermittelter Steuern nach BEEG §2e, minus Sozialabgaben-Pauschalen von zusammen 21 Prozent nach BEEG §2f (9 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung, 10 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Arbeitsförderung).
| Rechenschritt | Beispielwert pro Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.200 Euro |
| minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (EStG §9a) | gut 100 Euro |
| minus pauschale Steuern (BEEG §2e, Annahme Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer) | rund 370 Euro |
| minus Sozialabgaben-Pauschalen 21 Prozent vom Brutto (BEEG §2f) | 672 Euro |
| ergibt Elterngeld-Netto | rund 2.050 Euro |
| Ersatzrate bei einem Elterngeld-Netto über 1.240 Euro | 65 Prozent |
| ergibt Basiselterngeld | rund 1.330 Euro |
Das ist ausdrücklich ein Beispiel mit offengelegten Annahmen. Die Spanne für Physiotherapie in NRW liegt bei 2.600 bis 3.800 Euro brutto in Vollzeit, entsprechend verschiebt sich der Betrag. Die verbindliche Berechnung macht die Elterngeldstelle anhand deiner Lohnabrechnungen.
Wie funktioniert die Geringverdienerkomponente beim Elterngeld?
Die Geringverdienerkomponente nach BEEG §2 hebt die Ersatzrate über 67 Prozent an, wenn dein Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro lag: Für je 2 Euro, die dein Elterngeld-Netto unter 1.000 Euro liegt, steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 Prozent. Für Therapeutinnen ist das relevant, wenn du vor der Schwangerschaft in Teilzeit gearbeitet hast, etwa mit 20 Wochenstunden. Umgekehrt sinkt die Rate bei hohem Einkommen: Für je 2 Euro über 1.200 Euro Elterngeld-Netto sinkt sie um 0,1 Prozentpunkte, bis zur Untergrenze von 65 Prozent.
| Elterngeld-Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Regel |
|---|---|---|
| unter 1.000 Euro | über 67 Prozent, bis maximal 100 Prozent | je 2 Euro unter 1.000 Euro steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte |
| 1.000 bis 1.200 Euro | 67 Prozent | Regelsatz |
| über 1.200 bis 1.240 Euro | sinkt von 67 auf 65 Prozent | je 2 Euro über 1.200 Euro sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte |
| über 1.240 Euro | 65 Prozent | Untergrenze der Ersatzrate, gilt für die meisten Vollzeitgehälter in der Therapie |
| Grenze | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Mindestbetrag pro Monat | 300 Euro | 150 Euro |
| Höchstbetrag pro Monat | 1.800 Euro | 900 Euro |
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Wann rechnet sich ElterngeldPlus für eine Therapeutin?
ElterngeldPlus rechnet sich, sobald du parallel zum Elterngeldbezug in Teilzeit arbeitest, denn ein Basismonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten und der Plus-Betrag wird durch den Teilzeitverdienst nicht so stark gekürzt wie ein Basismonat. Wer als Physiotherapeutin oder Ergotherapeutin ab dem siebten oder achten Lebensmonat mit 20 Wochenstunden in die Praxis zurückkehrt, verschenkt mit Basiselterngeld faktisch Monatsbeträge: Basiselterngeld wird bei Teilzeit nur noch aus der Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor und während der Elternzeit berechnet, der Monatsbetrag schrumpft also, ohne dass du dafür zusätzliche Monate bekommst.
- Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, sonst entfällt der Elterngeldanspruch komplett. Das gilt für Basiselterngeld und ElterngeldPlus gleichermaßen.
- ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat hinaus bis zum 32. Lebensmonat laufen, aber nur, wenn mindestens ein Elternteil in jedem Monat ohne Lücke Plus-Monate bezieht.
- Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich mischen: erst zum Beispiel sieben Basismonate ohne Arbeit, danach Plus-Monate mit Teilzeit.
- Für Geburten ab April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind davon ausgenommen.
- Bei Teilzeit während des Bezugs zählt das tatsächlich erzielte Einkommen im jeweiligen Lebensmonat, nicht das vertraglich vereinbarte. Schwankende Stunden im Praxisalltag können den Monatsbetrag verändern.
Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern in diesen Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten (BEEG §4 ff., Regelung für Geburten ab dem 1. September 2021). Die Monate müssen zusammenhängen. Für Therapeutinnen ist der Korridor gut erreichbar, weil 24 bis 32 Stunden in Praxen und Kliniken gängige Teilzeitmodelle sind, etwa vier Tage zu je sieben Stunden.
- Beide Eltern müssen die Stundenbedingung erfüllen. Erfüllt ein Elternteil sie nicht, entfällt der Bonus für beide und bereits gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
- Maßgeblich ist der Monatsdurchschnitt der Wochenstunden, nicht die einzelne Woche. Urlaub und Krankheitstage sind unschädlich, solange der Durchschnitt stimmt.
- Lass dir den Stundenumfang schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen, die Elterngeldstelle verlangt den Nachweis.
- Der Partnerschaftsbonus ist unabhängig davon, ob du vorher Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen hast.
Welche Monate zählen für die Berechnung, und wie rettest du deinen Bemessungszeitraum?
Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind nach BEEG §2b die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Entbindung. Bestimmte Monate bleiben dabei unberücksichtigt und verschieben den Zeitraum entsprechend weiter in die Vergangenheit: Monate mit Mutterschaftsgeld oder Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist, Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind und Monate, in denen dein Einkommen wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung gesunken ist. Genau dieser dritte Punkt entscheidet für Therapeutinnen über mehrere hundert Euro pro Monat.
Wichtig für Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen mit frühem Beschäftigungsverbot: Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist normales Arbeitsentgelt in voller Höhe deines Durchschnittsverdienstes. Er schadet dem Bemessungszeitraum nicht und muss auch nicht ausgeklammert werden. Gefährlich ist ausschließlich der Fall, in dem du vor dem Beschäftigungsverbot krankgeschrieben warst und Krankengeld statt Gehalt bezogen hast, denn Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen und zieht den Zwölf-Monats-Durchschnitt nach unten.
| Monat mit | Wirkung auf den Bemessungszeitraum | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Vollem Gehalt aus Beschäftigung | zählt normal mit | nichts |
| Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 im Beschäftigungsverbot | zählt als Arbeitsentgelt normal mit, in voller Höhe des Durchschnittsverdienstes | nichts, das ist der Normalfall bei Therapeutinnen |
| Mutterschaftsgeld in der Schutzfrist | bleibt unberücksichtigt, der Zeitraum verschiebt sich um diese Monate nach hinten | Elterngeldstelle berücksichtigt das von sich aus, im Antrag angeben |
| Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung | bleibt unberücksichtigt, wenn das Einkommen dadurch gesunken ist | ärztliche Bescheinigung über den Zusammenhang mit der Schwangerschaft beilegen |
| Krankengeld ohne Zusammenhang mit der Schwangerschaft | zählt mit und senkt den Durchschnitt | nicht änderbar |
| Elterngeld für ein älteres Kind | bleibt unberücksichtigt | im Antrag angeben |
Die ärztliche Bescheinigung, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war, ist der billigste Schritt mit der größten Geldwirkung im ganzen Elterngeldantrag. Hol sie dir, solange die Praxis den Fall noch präsent hat.
Bringt ein Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld, und bis wann muss er erfolgt sein?
Ja, ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen, aber nur wenn er früh genug erfolgt: Maßgeblich ist nach BEEG §2c die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, also in mindestens sieben der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Weil die Monate mit Mutterschaftsgeld herausfallen und der Zeitraum sich dadurch nach hinten verschiebt, muss der Wechsel praktisch spätestens rund sieben Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist wirksam sein.
- Wechselt die Mutter von Steuerklasse V auf III, steigt ihr Elterngeld-Netto und damit das Elterngeld. Beim Partner sinkt im Gegenzug das monatliche Netto, unterm Strich bleibt es steuerlich neutral, weil die Jahressteuer über die Veranlagung ausgeglichen wird.
- Der Wechsel ist auch dann anzuerkennen, wenn er ausschließlich zur Erhöhung des Elterngeldes erfolgt. Die Elterngeldstelle darf ihn deshalb nicht ablehnen.
- Ein Wechsel kurz vor der Geburt bringt nichts mehr, weil er dann nicht in der überwiegenden Zahl der Bemessungsmonate gegolten hat.
- Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung beim Finanzamt. Plane also Bearbeitungszeit ein.
- Für den Partner, der später selbst Elterngeld bezieht, gilt dieselbe Logik umgekehrt. Rechnet beide Seiten durch, bevor ihr wechselt.
Ab welchem Einkommen bekomme ich kein Elterngeld mehr?
Elterngeld entfällt nach BEEG §1 Abs. 8 oberhalb einer Einkommensgrenze, die sich auf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt bezieht, nicht auf das Brutto und nicht auf das Netto. Die Grenze wurde in den Jahren 2024 und 2025 in zwei Schritten gesenkt, und es gilt jeweils der Wert, der für den Geburtstermin deines Kindes maßgeblich ist. Frag den aktuellen Betrag bei deiner Elterngeldstelle ab, bevor du planst. Für angestellte Therapeutinnen ist die Grenze in der Regel kein Thema, relevant wird sie nur bei sehr hohem Partnereinkommen.
Wie und bis wann beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld beantragst du schriftlich oder online bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, und zwar so früh wie möglich nach der Geburt, denn nach BEEG §7 wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt. Wer erst im sechsten Lebensmonat beantragt, verliert die ersten Monatsbeträge ersatzlos. Elternzeit meldest du getrennt davon beim Arbeitgeber an, und zwar nach BEEG §16 spätestens sieben Wochen vor Beginn und schriftlich.
- Unterlagen: Geburtsbescheinigung im Original für Elterngeld, Lohnabrechnungen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss nach MuSchG §20.
- Bei geplanter Teilzeit während des Bezugs: schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Wochenstunden.
- Bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung: ärztliche Bescheinigung, damit die betroffenen Monate nach BEEG §2b aus dem Bemessungszeitraum fallen.
- Die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern lässt sich später noch ändern, solange die Monate nicht bereits ausgezahlt sind. Ein Änderungsantrag ist unkompliziert.
- Elterngeldbezug ist unabhängig von der Elternzeit. Du kannst Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit zu nehmen, und umgekehrt.
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Welche Variante passt zu welcher Situation als Therapeutin?
Die passende Variante hängt davon ab, ob und ab wann du in Praxis oder Klinik zurückkehrst und ob dein Partner parallel reduziert. Die folgende Tabelle zeigt drei Konstellationen, die im Therapiealltag häufig vorkommen, mit der jeweils sinnvollen Elterngeld-Variante.
| Situation | Sinnvolle Variante | Warum | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Frühes betriebliches Beschäftigungsverbot ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel, danach kein Zuverdienst geplant | Basiselterngeld für die Lebensmonate 1 bis 12 | Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist volles Arbeitsentgelt und zählt im Bemessungszeitraum mit, das Basiselterngeld fällt also nicht niedriger aus | Monate mit Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung nach BEEG §2b ausklammern lassen |
| Rückkehr in Teilzeit mit 20 Wochenstunden ab dem 8. Lebensmonat | Basiselterngeld bis Lebensmonat 7, danach ElterngeldPlus | Aus jedem verbleibenden Basismonat werden zwei Plus-Monate, der Bezug läuft deutlich länger und der Teilzeitverdienst kürzt weniger stark | Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, sonst entfällt der Anspruch komplett |
| Beide Eltern reduzieren gleichzeitig auf je 30 Wochenstunden | ElterngeldPlus plus Partnerschaftsbonus | Der Bonus bringt jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche Plus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten | Stundenumfang im Monatsdurchschnitt schriftlich bestätigen lassen, sonst droht Rückforderung |
Wie sich die Entscheidung über die Elterngeld-Variante langfristig auf Gehalt und Rente auswirkt, steht im Artikel zu Elternzeit und Lebenseinkommen. Hier geht es nur um die Auswahl der Variante im ersten und zweiten Lebensjahr.