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Elterngeld als Therapeutin: Basis, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich

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Lena von CuraCareer

5. August 2026

TL;DR: Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld ersetzt nach BEEG §2 zwischen 65 und 67 Prozent deines Elterngeld-Nettos für zwölf Monatsbeträge plus zwei Partnermonate. ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte davon, dafür doppelt so lange, und ist auf paralleles Arbeiten in Teilzeit ausgelegt. Der Partnerschaftsbonus gibt zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Für Therapeutinnen ist der wichtigste Hebel nicht die Variante, sondern der Bemessungszeitraum: Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Einkommenswegfall wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung bleiben nach BEEG §2b unberücksichtigt und dürfen den Durchschnitt nicht drücken. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt (BEEG §7).

Welche drei Elterngeld-Varianten gibt es und wann lohnt sich welche?

Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld lohnt sich, wenn du gar nicht oder kaum arbeitest. ElterngeldPlus lohnt sich, sobald du parallel in Teilzeit in die Praxis oder Klinik zurückgehst, weil der Monatsbetrag zwar halbiert wird, dafür aber doppelt so viele Monate laufen. Der Partnerschaftsbonus lohnt sich, wenn beide Eltern gleichzeitig ihre Stunden reduzieren. Du darfst die Varianten kombinieren, zum Beispiel erst Basiselterngeld, dann ElterngeldPlus.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich (Stand 2026)
MerkmalBasiselterngeldElterngeldPlusPartnerschaftsbonus
Höhe pro Monat65 bis 100 Prozent des Elterngeld-Nettos, mindestens 300 und höchstens 1.800 Eurohöchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 und höchstens 900 Eurowird wie ElterngeldPlus berechnet
Anzahl Monatsbeträge12, dazu 2 Partnermonate, wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmenaus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil
Bezugszeitraumnur bis zum 14. Lebensmonat des Kindesauch nach dem 14. Lebensmonat, längstens bis zum 32. Lebensmonat und nur ohne Bezugslückevier aufeinanderfolgende Monate sind nicht nötig, aber die Monate müssen zusammenhängen
Arbeiten erlaubtja, höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, der Verdienst mindert den Monatsbetragja, höchstens 32 Wochenstunden, dafür ist die Variante gebautPflicht, beide Eltern müssen gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten
Sinnvoll für Therapeutinnen, wenndu im ersten Jahr komplett aussetztdu ab Lebensmonat 7 oder 8 mit 20 bis 30 Stunden in die Praxis zurückkehrstbeide Eltern parallel reduzieren, etwa auf je 30 Stunden
RechtsgrundlageBEEG §2 für die Höhe, BEEG §4 ff. für die DauerBEEG §4 ff.BEEG §4 ff.

Wie hoch ist das Basiselterngeld als Therapeutin?

Basiselterngeld ersetzt nach BEEG §2 zwischen 65 und 67 Prozent deines Elterngeld-Nettos, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat (Stand 2026). Elterngeld-Netto ist nicht dein Gehaltsnetto von der Lohnabrechnung, sondern eine eigene Rechengröße: Bruttoeinkommen minus einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nach EStG §9a, minus pauschal ermittelter Steuern nach BEEG §2e, minus Sozialabgaben-Pauschalen von zusammen 21 Prozent nach BEEG §2f (9 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung, 10 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Arbeitsförderung).

Beispielrechnung Elterngeld-Netto, angestellte Physiotherapeutin in Vollzeit (Modellrechnung, gerundet)
RechenschrittBeispielwert pro Monat
Bruttogehalt3.200 Euro
minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (EStG §9a)gut 100 Euro
minus pauschale Steuern (BEEG §2e, Annahme Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer)rund 370 Euro
minus Sozialabgaben-Pauschalen 21 Prozent vom Brutto (BEEG §2f)672 Euro
ergibt Elterngeld-Nettorund 2.050 Euro
Ersatzrate bei einem Elterngeld-Netto über 1.240 Euro65 Prozent
ergibt Basiselterngeldrund 1.330 Euro

Das ist ausdrücklich ein Beispiel mit offengelegten Annahmen. Die Spanne für Physiotherapie in NRW liegt bei 2.600 bis 3.800 Euro brutto in Vollzeit, entsprechend verschiebt sich der Betrag. Die verbindliche Berechnung macht die Elterngeldstelle anhand deiner Lohnabrechnungen.

Wie funktioniert die Geringverdienerkomponente beim Elterngeld?

Die Geringverdienerkomponente nach BEEG §2 hebt die Ersatzrate über 67 Prozent an, wenn dein Elterngeld-Netto vor der Geburt unter 1.000 Euro lag: Für je 2 Euro, die dein Elterngeld-Netto unter 1.000 Euro liegt, steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 Prozent. Für Therapeutinnen ist das relevant, wenn du vor der Schwangerschaft in Teilzeit gearbeitet hast, etwa mit 20 Wochenstunden. Umgekehrt sinkt die Rate bei hohem Einkommen: Für je 2 Euro über 1.200 Euro Elterngeld-Netto sinkt sie um 0,1 Prozentpunkte, bis zur Untergrenze von 65 Prozent.

Ersatzrate beim Basiselterngeld nach Höhe des Elterngeld-Nettos (BEEG §2, Stand 2026)
Elterngeld-Netto vor der GeburtErsatzrateRegel
unter 1.000 Euroüber 67 Prozent, bis maximal 100 Prozentje 2 Euro unter 1.000 Euro steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte
1.000 bis 1.200 Euro67 ProzentRegelsatz
über 1.200 bis 1.240 Eurosinkt von 67 auf 65 Prozentje 2 Euro über 1.200 Euro sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte
über 1.240 Euro65 ProzentUntergrenze der Ersatzrate, gilt für die meisten Vollzeitgehälter in der Therapie
Mindest- und Höchstbeträge (Stand 2026, aktuelle Werte bei der Elterngeldstelle prüfen)
GrenzeBasiselterngeldElterngeldPlus
Mindestbetrag pro Monat300 Euro150 Euro
Höchstbetrag pro Monat1.800 Euro900 Euro

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Wann rechnet sich ElterngeldPlus für eine Therapeutin?

ElterngeldPlus rechnet sich, sobald du parallel zum Elterngeldbezug in Teilzeit arbeitest, denn ein Basismonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten und der Plus-Betrag wird durch den Teilzeitverdienst nicht so stark gekürzt wie ein Basismonat. Wer als Physiotherapeutin oder Ergotherapeutin ab dem siebten oder achten Lebensmonat mit 20 Wochenstunden in die Praxis zurückkehrt, verschenkt mit Basiselterngeld faktisch Monatsbeträge: Basiselterngeld wird bei Teilzeit nur noch aus der Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor und während der Elternzeit berechnet, der Monatsbetrag schrumpft also, ohne dass du dafür zusätzliche Monate bekommst.

  • Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, sonst entfällt der Elterngeldanspruch komplett. Das gilt für Basiselterngeld und ElterngeldPlus gleichermaßen.
  • ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat hinaus bis zum 32. Lebensmonat laufen, aber nur, wenn mindestens ein Elternteil in jedem Monat ohne Lücke Plus-Monate bezieht.
  • Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich mischen: erst zum Beispiel sieben Basismonate ohne Arbeit, danach Plus-Monate mit Teilzeit.
  • Für Geburten ab April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind davon ausgenommen.
  • Bei Teilzeit während des Bezugs zählt das tatsächlich erzielte Einkommen im jeweiligen Lebensmonat, nicht das vertraglich vereinbarte. Schwankende Stunden im Praxisalltag können den Monatsbetrag verändern.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern in diesen Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten (BEEG §4 ff., Regelung für Geburten ab dem 1. September 2021). Die Monate müssen zusammenhängen. Für Therapeutinnen ist der Korridor gut erreichbar, weil 24 bis 32 Stunden in Praxen und Kliniken gängige Teilzeitmodelle sind, etwa vier Tage zu je sieben Stunden.

  • Beide Eltern müssen die Stundenbedingung erfüllen. Erfüllt ein Elternteil sie nicht, entfällt der Bonus für beide und bereits gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
  • Maßgeblich ist der Monatsdurchschnitt der Wochenstunden, nicht die einzelne Woche. Urlaub und Krankheitstage sind unschädlich, solange der Durchschnitt stimmt.
  • Lass dir den Stundenumfang schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen, die Elterngeldstelle verlangt den Nachweis.
  • Der Partnerschaftsbonus ist unabhängig davon, ob du vorher Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen hast.

Welche Monate zählen für die Berechnung, und wie rettest du deinen Bemessungszeitraum?

Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind nach BEEG §2b die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Entbindung. Bestimmte Monate bleiben dabei unberücksichtigt und verschieben den Zeitraum entsprechend weiter in die Vergangenheit: Monate mit Mutterschaftsgeld oder Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist, Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind und Monate, in denen dein Einkommen wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung gesunken ist. Genau dieser dritte Punkt entscheidet für Therapeutinnen über mehrere hundert Euro pro Monat.

Wichtig für Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen mit frühem Beschäftigungsverbot: Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist normales Arbeitsentgelt in voller Höhe deines Durchschnittsverdienstes. Er schadet dem Bemessungszeitraum nicht und muss auch nicht ausgeklammert werden. Gefährlich ist ausschließlich der Fall, in dem du vor dem Beschäftigungsverbot krankgeschrieben warst und Krankengeld statt Gehalt bezogen hast, denn Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen und zieht den Zwölf-Monats-Durchschnitt nach unten.

Welche Monate im Bemessungszeitraum wie wirken (BEEG §2b, Stand 2026)
Monat mitWirkung auf den BemessungszeitraumWas du tun musst
Vollem Gehalt aus Beschäftigungzählt normal mitnichts
Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 im Beschäftigungsverbotzählt als Arbeitsentgelt normal mit, in voller Höhe des Durchschnittsverdienstesnichts, das ist der Normalfall bei Therapeutinnen
Mutterschaftsgeld in der Schutzfristbleibt unberücksichtigt, der Zeitraum verschiebt sich um diese Monate nach hintenElterngeldstelle berücksichtigt das von sich aus, im Antrag angeben
Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankungbleibt unberücksichtigt, wenn das Einkommen dadurch gesunken istärztliche Bescheinigung über den Zusammenhang mit der Schwangerschaft beilegen
Krankengeld ohne Zusammenhang mit der Schwangerschaftzählt mit und senkt den Durchschnittnicht änderbar
Elterngeld für ein älteres Kindbleibt unberücksichtigtim Antrag angeben
Die ärztliche Bescheinigung, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war, ist der billigste Schritt mit der größten Geldwirkung im ganzen Elterngeldantrag. Hol sie dir, solange die Praxis den Fall noch präsent hat.

Bringt ein Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld, und bis wann muss er erfolgt sein?

Ja, ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen, aber nur wenn er früh genug erfolgt: Maßgeblich ist nach BEEG §2c die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, also in mindestens sieben der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Weil die Monate mit Mutterschaftsgeld herausfallen und der Zeitraum sich dadurch nach hinten verschiebt, muss der Wechsel praktisch spätestens rund sieben Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist wirksam sein.

  • Wechselt die Mutter von Steuerklasse V auf III, steigt ihr Elterngeld-Netto und damit das Elterngeld. Beim Partner sinkt im Gegenzug das monatliche Netto, unterm Strich bleibt es steuerlich neutral, weil die Jahressteuer über die Veranlagung ausgeglichen wird.
  • Der Wechsel ist auch dann anzuerkennen, wenn er ausschließlich zur Erhöhung des Elterngeldes erfolgt. Die Elterngeldstelle darf ihn deshalb nicht ablehnen.
  • Ein Wechsel kurz vor der Geburt bringt nichts mehr, weil er dann nicht in der überwiegenden Zahl der Bemessungsmonate gegolten hat.
  • Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung beim Finanzamt. Plane also Bearbeitungszeit ein.
  • Für den Partner, der später selbst Elterngeld bezieht, gilt dieselbe Logik umgekehrt. Rechnet beide Seiten durch, bevor ihr wechselt.

Ab welchem Einkommen bekomme ich kein Elterngeld mehr?

Elterngeld entfällt nach BEEG §1 Abs. 8 oberhalb einer Einkommensgrenze, die sich auf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt bezieht, nicht auf das Brutto und nicht auf das Netto. Die Grenze wurde in den Jahren 2024 und 2025 in zwei Schritten gesenkt, und es gilt jeweils der Wert, der für den Geburtstermin deines Kindes maßgeblich ist. Frag den aktuellen Betrag bei deiner Elterngeldstelle ab, bevor du planst. Für angestellte Therapeutinnen ist die Grenze in der Regel kein Thema, relevant wird sie nur bei sehr hohem Partnereinkommen.

Wie und bis wann beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld beantragst du schriftlich oder online bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, und zwar so früh wie möglich nach der Geburt, denn nach BEEG §7 wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt. Wer erst im sechsten Lebensmonat beantragt, verliert die ersten Monatsbeträge ersatzlos. Elternzeit meldest du getrennt davon beim Arbeitgeber an, und zwar nach BEEG §16 spätestens sieben Wochen vor Beginn und schriftlich.

  • Unterlagen: Geburtsbescheinigung im Original für Elterngeld, Lohnabrechnungen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss nach MuSchG §20.
  • Bei geplanter Teilzeit während des Bezugs: schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Wochenstunden.
  • Bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung: ärztliche Bescheinigung, damit die betroffenen Monate nach BEEG §2b aus dem Bemessungszeitraum fallen.
  • Die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern lässt sich später noch ändern, solange die Monate nicht bereits ausgezahlt sind. Ein Änderungsantrag ist unkompliziert.
  • Elterngeldbezug ist unabhängig von der Elternzeit. Du kannst Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit zu nehmen, und umgekehrt.

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Welche Variante passt zu welcher Situation als Therapeutin?

Die passende Variante hängt davon ab, ob und ab wann du in Praxis oder Klinik zurückkehrst und ob dein Partner parallel reduziert. Die folgende Tabelle zeigt drei Konstellationen, die im Therapiealltag häufig vorkommen, mit der jeweils sinnvollen Elterngeld-Variante.

Drei typische Konstellationen für Therapeutinnen und die passende Elterngeld-Variante
SituationSinnvolle VarianteWarumWorauf achten
Frühes betriebliches Beschäftigungsverbot ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel, danach kein Zuverdienst geplantBasiselterngeld für die Lebensmonate 1 bis 12Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 ist volles Arbeitsentgelt und zählt im Bemessungszeitraum mit, das Basiselterngeld fällt also nicht niedriger ausMonate mit Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung nach BEEG §2b ausklammern lassen
Rückkehr in Teilzeit mit 20 Wochenstunden ab dem 8. LebensmonatBasiselterngeld bis Lebensmonat 7, danach ElterngeldPlusAus jedem verbleibenden Basismonat werden zwei Plus-Monate, der Bezug läuft deutlich länger und der Teilzeitverdienst kürzt weniger starkHöchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, sonst entfällt der Anspruch komplett
Beide Eltern reduzieren gleichzeitig auf je 30 WochenstundenElterngeldPlus plus PartnerschaftsbonusDer Bonus bringt jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche Plus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeitenStundenumfang im Monatsdurchschnitt schriftlich bestätigen lassen, sonst droht Rückforderung

Wie sich die Entscheidung über die Elterngeld-Variante langfristig auf Gehalt und Rente auswirkt, steht im Artikel zu Elternzeit und Lebenseinkommen. Hier geht es nur um die Auswahl der Variante im ersten und zweiten Lebensjahr.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung dar. Beträge, Bemessungsgrenzen und Fristen im Mutterschutz-, Elterngeld- und Steuerrecht ändern sich regelmässig. Alle Rechenbeispiele sind Modellrechnungen mit offengelegten Annahmen und lassen sich nicht auf deinen Einzelfall übertragen. Verbindliche Auskunft geben ausschliesslich die zuständigen Stellen: Elterngeldstelle, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Familienkasse sowie eine zugelassene Steuer- oder Rechtsanwaltskanzlei. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. CuraCareer übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 3.200 Euro brutto?

Bei 3.200 Euro brutto liegt das Elterngeld-Netto in einer Beispielrechnung bei rund 2.050 Euro, weil vom Brutto ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, pauschale Steuern und 21 Prozent Sozialabgaben-Pauschalen abgezogen werden (BEEG §2e und §2f). Bei einem Elterngeld-Netto über 1.240 Euro beträgt die Ersatzrate 65 Prozent, das ergibt rund 1.330 Euro Basiselterngeld pro Monat. Die verbindliche Berechnung macht die Elterngeldstelle.

Lohnt sich ElterngeldPlus, wenn ich in Teilzeit zurückgehe?

In der Regel ja. Basiselterngeld wird bei Teilzeit nur aus der Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor und während der Elternzeit berechnet, der Monatsbetrag sinkt also, ohne dass du zusätzliche Monate bekommst. Bei ElterngeldPlus wird aus jedem Basismonat ein Doppelmonat, der Bezug läuft länger und der Teilzeitverdienst wirkt sich weniger stark aus. Die Grenze von 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt gilt in beiden Fällen.

Senkt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft mein Elterngeld?

Nein. Mutterschutzlohn nach MuSchG §18 entspricht dem vollen Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate und gilt als Arbeitsentgelt, er zählt im Bemessungszeitraum nach BEEG §2b normal mit. Nur Monate mit Krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung drücken den Durchschnitt, und genau diese Monate lassen sich mit ärztlicher Bescheinigung aus dem Bemessungszeitraum ausklammern.

Bis wann muss ich die Steuerklasse wechseln?

Der Wechsel muss in mindestens sieben der zwölf Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten haben (BEEG §2c). Praktisch heißt das: spätestens rund sieben Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist beim Finanzamt beantragen, weil der Wechsel erst ab dem Folgemonat wirkt. Ein Wechsel allein zur Erhöhung des Elterngeldes ist zulässig und darf von der Elterngeldstelle nicht abgelehnt werden.

Wie viele Stunden darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, sonst entfällt der Elterngeldanspruch für den betroffenen Monat komplett. Das gilt für Basiselterngeld und für ElterngeldPlus. Beim Partnerschaftsbonus musst du zusätzlich mindestens 24 Wochenstunden arbeiten, und der zweite Elternteil gleichzeitig ebenfalls 24 bis 32 Stunden.

Kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?

Nur begrenzt. Nach BEEG §7 wird Elterngeld höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Wer später beantragt, verliert die früheren Monatsbeträge endgültig. Stelle den Antrag deshalb in den ersten Wochen nach der Geburt, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind, und reiche fehlende Nachweise nach.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die du nach BEEG §16 spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmeldest. Elterngeld ist die Geldleistung, die du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragst. Beides ist unabhängig voneinander: Du kannst Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit zu nehmen, und Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu bekommen.

Wie lange kann ich ElterngeldPlus beziehen?

ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, allerdings nur wenn ab dem 15. Lebensmonat in jedem Monat ohne Lücke Plus-Monate bezogen werden. Sobald eine Bezugslücke entsteht, sind die restlichen Monate verloren. Basiselterngeld dagegen endet spätestens mit dem 14. Lebensmonat.

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