Du hast dich entschieden: Die aktuelle Praxis passt nicht mehr. Vielleicht stimmt das Gehalt nicht, die Arbeitsbedingungen sind belastend oder du willst dich fachlich weiterentwickeln. Was auch immer der Grund ist: Eine Kündigung will gut vorbereitet sein. Besonders als Therapeut:in, wo Patientenbeziehungen, Teamarbeit und Fristen eine wichtige Rolle spielen. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kündigung?
Den perfekten Zeitpunkt gibt es nicht. Aber es gibt Warnsignale, die dir zeigen, dass ein Wechsel überfällig ist. Wenn du sonntags schon an den Montag denkst und ein flaues Gefühl bekommst. Wenn du das Gefühl hast, fachlich auf der Stelle zu treten. Wenn Gespräche mit der Praxisleitung nichts verändert haben.
Ein guter Zeitpunkt ist, wenn du bereits Klarheit über deine nächsten Schritte hast. Ideal: Du hast schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben oder zumindest konkrete Angebote. Kündigen ohne Plan ist möglich, aber riskant. Finanziell und psychologisch.
- Zeichen für den Wechsel: Dauerhaft unzufrieden trotz Gesprächen mit der Leitung.
- Zeichen für den Wechsel: Keine Fortbildungsmöglichkeiten oder Budget dafür.
- Zeichen für den Wechsel: Gehalt deutlich unter Marktniveau trotz Erfahrung.
- Zeichen für den Wechsel: Hohe Fluktuation im Team. Du bist nicht die/der Erste.
- Zeichen für den Wechsel: Körperliche oder psychische Beschwerden durch die Arbeit.
- Besser warten: Du bist mitten in einer teuren Fortbildung, die der Arbeitgeber finanziert (Rückzahlungsklausel prüfen).
- Besser warten: Du hast keinen finanziellen Puffer und keine Aussicht auf eine neue Stelle.
Kündigungsfristen: Gesetzlich, vertraglich, tariflich
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange du nach Einreichen der Kündigung noch arbeiten musst. In Deutschland gelten verschiedene Regelungen, die sich überlagern können. Schau immer zuerst in deinen Arbeitsvertrag.
- Gesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitnehmer): 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 BGB).
- Probezeit: In den ersten 6 Monaten nur 2 Wochen Kündigungsfrist, ohne festen Termin.
- Arbeitsvertrag: Kann längere Fristen vorsehen (z.B. 3 Monate zum Quartalsende). Kürzere Fristen als gesetzlich sind unwirksam.
- TVöD: Je nach Beschäftigungszeit 6 Wochen bis 6 Monate. Ab 15 Jahren unkündbar (ordentlich).
- AVR (kirchliche Träger): Ähnlich TVöD, Details variieren nach Diözese/Landeskirche.
- Wichtig: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf nie länger sein als für den Arbeitgeber.
Tipp: Berechne dein Kündigungsdatum genau. Wenn du zum 30. Juni raus willst und eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende hast, muss deine Kündigung spätestens am 2. Juni eingehen. Plane Puffer ein. Sende die Kündigung mindestens eine Woche früher.
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Checkliste vor der Kündigung: 10 Punkte
Diese zehn Punkte solltest du abarbeiten, bevor du dein Kündigungsschreiben abgibst. Jeder einzelne kann dir später Ärger oder finanzielle Verluste ersparen.
- 1. Arbeitsvertrag lesen: Kündigungsfrist, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, Wettbewerbsverbote prüfen.
- 2. Resturlaub berechnen: Wie viele Tage stehen dir noch zu? Anteilig oder komplett?
- 3. Neuen Job sichern: Idealerweise neuen Vertrag unterschrieben, bevor du kündigst.
- 4. Finanziellen Puffer aufbauen: Mindestens 2 bis 3 Monatsgehälter auf dem Konto für unvorhergesehene Verzögerungen.
- 5. Überstunden dokumentieren: Auszahlung oder Abbau klären. Nachträglich schwer nachweisbar.
- 6. Fortbildungsnachweise sichern: Kopien aller Zertifikate anfertigen, bevor du gehst.
- 7. Arbeitszeugnis: Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis. Am besten zeitnah einfordern.
- 8. Patientendokumentation: Sauber abschließen. Du haftest für deine Dokumentation auch nach dem Ausscheiden.
- 9. Kolleg:innen informieren: Persönlich, nicht über Flurfunk. Professionell bleiben.
- 10. Netzwerk pflegen: Kontaktdaten von Kolleg:innen austauschen. Das Gesundheitswesen in NRW ist klein.
Kündigungsschreiben: Muster und Tipps
Dein Kündigungsschreiben muss kurz und eindeutig sein. Du musst keinen Grund angeben. Weniger ist hier tatsächlich mehr. Ein gutes Kündigungsschreiben enthält: deinen Namen und Adresse, den Arbeitgeber mit Adresse, das Datum, die klare Erklärung der Kündigung, den gewünschten Beendigungstermin und deine Unterschrift.
Formulierung: 'Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.' Der Zusatz 'hilfsweise zum nächstmöglichen Termin' ist wichtig. Falls du dich bei der Frist verrechnet hast, gilt die Kündigung trotzdem zum nächsten korrekten Termin.
- Immer schriftlich: E-Mail reicht nicht. Papier mit Originalunterschrift (persönlich übergeben oder Einschreiben).
- Empfangsbestätigung: Lass dir den Erhalt auf einer Kopie quittieren (Datum + Unterschrift des Arbeitgebers).
- Kein Grund erforderlich: Du musst nicht erklären, warum du gehst. Halte es sachlich.
- Bitte um Arbeitszeugnis: Kann direkt im Kündigungsschreiben stehen.
- Bitte um Bestätigung des Beendigungstermins: Zeigt Professionalität.
Resturlaub, Freistellung und Zeugnis
Nach Eingang der Kündigung beginnt die Übergangsphase. Hier entstehen die meisten Fragen und Unsicherheiten. Dein Resturlaub steht dir anteilig zu. Wenn du zum 30. Juni kündigst und 30 Tage Jahresurlaub hast, stehen dir für das halbe Jahr 15 Tage zu. Abzüglich bereits genommener Urlaubstage.
- Resturlaub: Entweder als freie Tage nehmen oder auszahlen lassen. Auszahlung nur, wenn Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann.
- Freistellung: Arbeitgeber kann dich unwiderruflich freistellen. Gehalt läuft weiter, du musst nicht arbeiten. Resturlaub wird verrechnet.
- Widerrufliche Freistellung: Arbeitgeber kann dich jederzeit zurückrufen. Weniger günstig für dich.
- Arbeitszeugnis: Qualifiziertes Zeugnis einfordern. Enthält Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Prüfe Formulierungen sorgfältig.
- Zeugnis-Frist: Kein gesetzlicher Zeitraum, aber drei Wochen sind üblich. Nachhaken, wenn es länger dauert.
- Zeugnis-Check: 'stets zur vollsten Zufriedenheit' = Note 1. 'zur vollen Zufriedenheit' = Note 2. 'zur Zufriedenheit' = Note 3. Alles darunter ist kritisch.
Übergangszeit: Was tun zwischen alter und neuer Stelle?
Ob du eine Woche oder zwei Monate zwischen den Stellen hast: Nutze die Zeit sinnvoll. Viele Therapeut:innen machen den Fehler, die Pause nur zum Ausruhen zu nutzen. Ausruhen ist wichtig, aber plane auch voraus.
- Krankenversicherung klären: Bei mehr als einem Monat Pause musst du dich freiwillig versichern. Kosten: ca. 200 bis 400 EUR/Monat.
- Arbeitsagentur melden: Spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitssuchend melden. Sonst droht Sperrfrist beim ALG.
- Fortbildung einplanen: Die Pause ist perfekt für einen Intensivkurs (z.B. MT-Modul, Bobath-Auffrischung).
- Erholung einplanen: Mindestens eine Woche komplett frei. Burnout-Prävention ist kein Luxus.
- Neue Stelle vorbereiten: Informiere dich über die neue Praxis, lies dich in deren Schwerpunkte ein.
- Netzwerk aktivieren: Melde dich bei ehemaligen Kolleg:innen, besuche einen Stammtisch oder Fachverband-Treffen.
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Sonderfall: Kündigung in der Probezeit
Die Probezeit dauert in der Regel 6 Monate. In dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen: nur 2 Wochen, ohne festen Termin. Das gilt für beide Seiten. Du kannst also an jedem beliebigen Tag kündigen und bist 14 Tage später raus.
Eine Kündigung in der Probezeit ist kein Makel. Gerade im Therapiebereich passiert es häufig, dass Praxis und Therapeut:in nicht zusammenpassen. Lieber früh ehrlich sein als monatelang unglücklich arbeiten. Im Lebenslauf kannst du kurze Stationen einfach unter 'Berufliche Orientierung' zusammenfassen.
Wichtig: Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss zwar kein qualifiziertes Zeugnis sein (bei unter 6 Monaten ist ein einfaches Zeugnis üblich), aber du kannst es trotzdem anfordern.
Sonderfall: Aufhebungsvertrag statt Kündigung
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne Kündigungsfrist. Das klingt attraktiv, hat aber Fallstricke. Der größte: Die Arbeitsagentur kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld verhängen, weil du 'freiwillig' aus dem Job gegangen bist.
- Vorteil: Schnelleres Ausscheiden möglich, kein Einhalten der Kündigungsfrist.
- Vorteil: Bedingungen frei verhandelbar (Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung).
- Nachteil: Sperrzeit beim ALG (12 Wochen kein Arbeitslosengeld).
- Nachteil: Kein Kündigungsschutz, auch nicht bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.
- Tipp: Aufhebungsvertrag nur sinnvoll, wenn du nahtlos in eine neue Stelle wechselst oder eine Abfindung erhältst, die die Sperrzeit finanziell abfedert.
- Tipp: Lass den Vertrag vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen. Kosten: ca. 200 bis 300 EUR. Gut investiertes Geld.
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