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Arbeitsvertrag Physiotherapie: Worauf achten? 12 Punkte die Therapeuten übersehen

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Lena von CuraCareer

3. Juni 2026

TL;DR: Viele Physiotherapeuten unterschreiben ihren Arbeitsvertrag, ohne die Details zu prüfen – und ärgern sich später. Fortbildungsbindungsklausel, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeiterfassung, Überstundenregelung: 12 Punkte, die du vor der Unterschrift prüfen musst. Mit konkreten Beispielen, was gut und was schlecht formuliert ist.

Warum der Arbeitsvertrag in der Physiotherapie besonders wichtig ist

Die Physiotherapie-Branche hat eine Besonderheit: Viele Praxen sind inhabergeführt, und die Arbeitsverträge sind nicht tarifgebunden. Das bedeutet: Jede Praxis kann eigene Regeln aufstellen – und nicht alle sind fair. Anders als in TVöD-Kliniken, wo Tarifverträge die wichtigsten Punkte regeln, musst du im ambulanten Bereich jeden Punkt selbst prüfen. Der Arbeitsvertrag ist dein einziger Schutz.

Die 12 kritischen Punkte

1. Gehalt: Brutto, nicht netto

Achte auf die Angabe: Bruttomonatsgehalt ist Standard. Wenn im Gespräch von netto die Rede war, muss das im Vertrag stehen. Prüfe: Ist ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld vereinbart? Steht es im Vertrag oder nur im Gespräch? Mündliche Zusagen sind wertlos. Gibt es eine Gehaltsanpassung (z. B. jährlich oder nach Fortbildung)?

2. Arbeitszeit: Achtung Kleingedrucktes

  • Wie viele Stunden/Woche? 38,5h, 40h, oder sogar 42h?
  • Ist die Arbeitszeit = Behandlungszeit? Oder inkl. Vor-/Nachbereitung, Dokumentation?
  • Sind Hausbesuche Arbeitszeit? (Inklusive Fahrzeit = ja, laut BAG-Urteile)
  • Gibt es eine elektronische Zeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit?
  • Kernarbeitszeiten: Musst du bis 20 Uhr? Samstags?
  • Achtung: 40h/Woche mit 15-Min-Takt = ca. 32–34 Behandlungen/Tag – prüfe ob das realistisch ist

3. Überstundenregelung

Rot: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ – Diese Klausel ist nur zulässig bis 10% der Arbeitszeit. Darüber hinaus muss vergütet werden. Grün: „Überstunden werden erfasst und durch Freizeitausgleich oder Auszahlung kompensiert.“ Prüfe: Werden Überstunden elektronisch erfasst? Wie werden sie abgebaut?

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4. Fortbildung: Budget und Bindungsklausel

  • Wie viel Fortbildungsbudget pro Jahr? (Standard: 1.000–2.500 EUR)
  • Wie viele Fortbildungstage mit Lohnfortzahlung? (Standard: 3–5 Tage)
  • Bindungsklausel: Wie lange musst du nach bezahlter Fortbildung bleiben?
  • Zulässig: 1 Jahr Bindung bei 1.000 EUR, 2 Jahre bei 2.500+ EUR, 3 Jahre bei 5.000+ EUR
  • Unzulässig: 3 Jahre Bindung für eine 500-EUR-Fortbildung
  • Rückzahlungsklausel: Bei Kündigung anteilig (zeitanteilig ist fair, voll ist unfair)

5. Urlaubstage

Gesetzliches Minimum: 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Branchenstandard: 25–30 Tage. Unter 25 Tagen ist in der Physiotherapie unterdurchschnittlich. TVöD: 30 Tage. Prüfe: Gibt es eine Urlaubssperre (z. B. in der Reha-Klinik: keine Ferien)? Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?

6. Probezeit und Kündigungsfrist

  • Probezeit: Maximum 6 Monate (Standard). Während der Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist
  • Nach Probezeit: Gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Bessere Verträge: 1–3 Monate Kündigungsfrist nach Probezeit
  • Achtung: Lange Kündigungsfristen (6 Monate) können dich binden, wenn du wechseln willst
  • Befristung: Ohne sachlichen Grund maximal 2 Jahre, mit Sachgrund unbegrenzt

7. Wettbewerbsverbot

Manche Praxen verbieten dir, nach Kündigung im Umkreis von X Kilometern zu arbeiten. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur gültig, wenn die Praxis dir während der Sperrzeit mindestens 50% deines letzten Gehalts als Karenzentschädigung zahlt. Ohne Karenzentschädigung ist die Klausel unwirksam. Prüfe den Radius: 5 km in der Großstadt kann hart sein, 30 km auf dem Land ist unverhältnismäßig.

8. Nebentätigkeit

Typische Klausel: Nebentätigkeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Das ist zulässig, aber der Arbeitgeber darf nicht grundlos ablehnen. Prüfe: Ist ein generelles Verbot formuliert? Das wäre unwirksam. Tipp: Wenn du vorhast, nebenberuflich zu arbeiten (HP Physio, Vereinssport, Fortbildungen geben), kläre das vor Vertragsunterschrift.

9. Arbeitsmittel und Fahrtkostenerstattung

  • Hausbesuche: Wer zahlt die Fahrtkosten? (Praxis sollte km-Pauschale oder Dienstwagen stellen)
  • Dienstkleidung: Wird sie gestellt und gewaschen?
  • Eigenes Auto für Hausbesuche: Km-Pauschale mindestens 0,30 EUR/km (besser: 0,40–0,50 EUR)
  • Firmenwagen oder Jobrad: Zunehmend als Benefit in Praxen

10. Behandlungszahl pro Tag

Steht im Vertrag eine Mindest-Behandlungszahl? Das ist ein Warnsignal. Seriöse Arbeitgeber vereinbaren Arbeitszeit, nicht Behandlungszahlen. Typische Auslastung: 24–30 Behandlungen/Tag (20-Min-Takt, 8h inkl. Pausen und Dokumentation). Wenn der Vertrag 35+ Behandlungen fordert, ist der Zeitdruck unrealistisch.

11. Krankheit und Lohnfortzahlung

Gesetzlich: 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, danach Krankengeld. Prüfe: Gibt es Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber (selten im ambulanten Bereich, in Kliniken TVöD Standard)? Fordert der Vertrag ein ärztliches Attest ab Tag 1? (Standard: ab Tag 3, aber Arbeitgeber darf ab Tag 1 fordern).

12. Befristung vs. Entfristung

Befristete Verträge sind in der Physiotherapie häufig (1–2 Jahre). Frage nach: Was sind die Kriterien für eine Entfristung? Gibt es eine Zusage im Vertrag? Tipp: Im aktuellen Arbeitnehmermarkt hast du die Position, einen unbefristeten Vertrag zu verhandeln. Befristung akzeptieren musst du nur bei Elternzeitvertretungen oder Projektstellen.

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Fazit: Lies den Vertrag – bevor du unterschreibst

Nimm den Vertrag mit nach Hause und lies ihn in Ruhe. Frage bei Unklarheiten nach. Änderungswünsche sind normal und professionell. Kein seriöser Arbeitgeber drängt dich zur Sofort-Unterschrift. Wenn doch: Warnsignal. Im aktuellen Arbeitsmarkt hast du als Physiotherapeut die Verhandlungsposition – nutze sie. Ein guter Vertrag schützt dich jahrelang. Ein schlechter kostet dich Geld, Zeit und Nerven.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Berufsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewaehr. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wende dich an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei oder Steuerkanzlei. CuraCareer uebernimmt keine Haftung fuer die Richtigkeit, Vollstaendigkeit oder Aktualitaet der bereitgestellten Informationen.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage sind für Physiotherapeuten normal?

Branchenstandard: 25–30 Tage. Unter 25 Tagen ist unterdurchschnittlich. TVöD-Kliniken: 30 Tage. Im ambulanten Bereich: 25–28 Tage sind typisch. Das gesetzliche Minimum (20 Tage) akzeptieren nur wenige Therapeuten noch – verhandle mindestens 26 Tage.

Ist eine Fortbildungsbindungsklausel zulässig?

Ja, aber nur verhältnismäßig. Faustregel: 1 Jahr Bindung pro 1.000–1.500 EUR Fortbildungskosten. Eine 3-Jahres-Bindung für eine 500-EUR-Fortbildung wäre unwirksam. Die Rückzahlung muss zeitanteilig sein (nach 6 von 12 Monaten = 50% Rückzahlung). Volle Rückzahlung unabhängig vom Zeitpunkt ist unfair und oft unwirksam.

Dürfen Überstunden pauschal abgegolten werden?

Nur bis ca. 10% der regularen Arbeitszeit (ca. 4h/Woche bei 40h). Darüber hinaus müssen Überstunden erfasst und kompensiert werden (Freizeitausgleich oder Auszahlung). Eine Klausel wie „Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist in den meisten Fällen unwirksam.

Was ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?

Eine Klausel, die dir nach Vertragsende verbietet, im Umkreis der Praxis zu arbeiten (typisch: 6–12 Monate, 5–30 km Radius). Sie ist nur gültig, wenn der Arbeitgeber dir während der Sperrzeit mindestens 50% deines letzten Gehalts als Karenzentschädigung zahlt. Ohne Zahlung: unwirksam. Prüfe das vor Unterschrift.

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